04.09.2018 - 1.3 Zusätzlicher Stellenbedarf für den Entwurf des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau von den Driesch regt an Stelle für Stelle durchzugehen.

 

Nr. 1: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil für eine Stelle zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und zur Wahrnehmung weiterer               außendienstlicher Aufgaben der               Ordnungsbehörde

 

Herr Nießen fragt nach warum die zusätzliche Stelle eingerichtet werden soll. Der Bürger stellt sich auf zusätzliche Kontrollen ein. Seiner Meinung nach wird kein Nullsummenspiel entstehen, es fallen eher höhere Personalkosten an.

 

Herr Wolters führt aus, dass die Bevölkerung sich über das „Falschparken“ beschwert, wenn zu wenig kontrolliert wird.

 

Frau Merz-Valsamidis unterstreicht diese Aussage. Aus Ihrer Sicht lagen in der Vergangenheit höhere Ausfallzeiten vor, in denen zum Teil nicht kontrolliert wurde.

 

Frau von den Driesch sieht hierin einen Zusammenhang zur Parkraumbewirtschaftung und fragt sich, ob das angestrebte Ziel (höhere Einnahmen) dadurch erreicht wird.

 

Frau Karneth bestätigt, dass durch einen hohen Krankheitsstand teilweise keine Kontrollen bei Parkverstößen stattfinden und dadurch auch die Einnahmen fehlen. Die flächendeckende Überwachungspflicht wird nicht erfüllt. Es soll ein Jahr mit einer zusätzlichen Kraft getestet werden.

 

Herr Nießen fragt nach, ob die Stelle als Kw-Stelle gekennzeichnet oder der Vertrag  nach einem Jahr automatisch verlängert wird.

 

Frau Karneth entgegnet, dass eine Erprobungsphase für ein Jahr gemacht werden soll, die Stelle jedoch ohne Kw-Vermerk aufgenommen wird.

 

Frau von den Driesch unterstützt die Aussage von Frau Karneth dahingehend, dass die Stelle auf ein Jahr befristet werden soll. Sie fordert, dem Rat frühzeitig eine Kosten-Nutzen-Aufstellung vorzulegen.

 

Herr Schulz sichert eine Aufstellung zu. Er macht deutlich, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs gerade in Wohngebieten nachgekommen werden muss, nicht nur aus fiskalischer Sicht.

 

 

Nr. 2: Zusätzlicher Stellenbedarf  in Höhe von 0,50 Stellenanteil für die Stelle FB 201/C08 Gerätewart

 

Herr Nießen fragt nach, wer die Aufgabe bisher erledigt hat, oder ob dies durch Fremdvergabe geschah. Er nimmt Bezug auf Nr. 8 (Stelle eines zusätzlichen Schlossers) und merkt an, dass die Aufgabe Feuerwehrfahrzeuge mit zu erledigen,  denkbar wäre.

 

Frau Karneth weist auf die erforderliche Tagesverfügbarkeit hin.

 

Herr Schulz führt aus, dass es sich u.a. um einen gestiegenen Bedarf durch verkürzte Prüfpflichten handelt. Eine Auftragsvergabe an Spezialfirmen würde zu höheren Aufwendungen führen. Die Synergieeffekte mit dem Fachbereich Baubetriebshof werden genutzt.

 

Herr Schulz erklärt, dass die Aufgaben von einer 0,5 Stelle wahrgenommen werden und ein erhöhter Bedarf in der Aufgabe notwendig ist.

 

 

 

 

Nr. 3: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,50 Stellenanteilen für die Stelle FB 202/A03 für die              Beitragserhebung der Elternbeiträge für die offene               Ganztagsschule (OGS)

 

Frau Otten fragt, ob für die Erhebung der OGS-Beiträge wirklich eine 0,5 Stelle benötigt wird.

 

Frau Karneth weist darauf hin, dass die Stellenbemessung anhand des Berechnungsschlüssels des Kreises Heinsberg ermittelt wurde.

 

Herr Nießen sieht den Aufwand für eine halbe Stelle nicht, nachdem die Satzung und ein Grundgerüst erstellt sind.

 

Frau Karneth erklärt, dass bisher keine Erhebung der OGS-Beiträge erfolgt. Die Prüfung und die Kontrolle der Nachweise nehmen einen hohen Arbeitsaufwand in Anspruch. Einkommenskontrollen müssen durchgeführt werden. Sie stellt die einzelnen Aufgaben von der Bescheidung, Widerspruch bis hin zur Klage dar und betont nochmal die Einschätzung des Kreises hierzu.

 

Frau von den Driesch fragt nach, wann die Satzung beschlossen wird.

 

Frau Karneth weist darauf hin, dass bisher niemand diese Aufgaben wahrnehmen kann, auch Vorarbeiten nicht.

 

 

Nr. 4: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,36 Stellenanteilen für die Stelle FB 301/A03 für die Arbeiten              im Bereich der Geoinformationssysteme

 

Keine Wortmeldungen

 

 

Nr. 5: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil zu je 50 % für die Produkte 11.03.01 „Abwasserbeseitigung“ und 12.01.01 „Straßen, Wege,               Plätze, Brücken und Tunnel“

 

Frau von den Driesch schlägt eine Befristung der Stelle vor, damit der erhoffte Erfolg gemessen werden kann.

 

Herr Thies weist auf den Fachkräftemangel hin und hat Sorgen keinen geeigneten Kandidaten zu finden, da die Bewerber in der Situation sind, sich die Stellen auszusuchen. Er sieht mit einer Befristung den erhofften Erfolg gefährdet.

 

Frau von den Driesch wünscht sich eine Befristung.

 

Herr Thies entgegnet, dass mit einer Befristung die Stelle für einen Bewerber an Attraktivität verliert.

 

Frau von den Driesch schlägt eine Befristung von 2 Jahren vor.

 

 

 

Nr. 6: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil für den Bereich der Kläranlagen

 

Keine Wortmeldung

 

 

Nr. 7: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,25  Stellenanteilen für die Stelle FB 303/A03 Hausmeister Grundschule Am Beeckbach in Beeck; KU-Vermerk bei               der Stelle FB 303/A04 Hausmeister Kastaniengrundschule Rath-Anhoven               Reduzierung auf 0,75 Stellenanteile

 

Keine Wortmeldung

 

 

Nr. 8: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 2,00  Stellenanteilen für den Bereich  Bauhofwerkstatt (Schlosser, Elektriker)

 

Keine Wortmeldung

 

 

Nr. 9:Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00  Stellenanteilen für die  Grünpflege im Bereich der Kläranlagen und Sonderbauwerken

 

Frau Otten fragt, ob es ein Problem für das Haushaltssicherungskonzept geben könnte, wenn das Personalkosteneinsparkonzept dem zusätzlichen Stellenbedarf entgegensteht.

 

Frau Kühlen weist auf die positive Entwicklung im Personalkosteneinsparkonzept hin, der zusätzliche Stellenbedarf ist aus heutiger Sicht tragbar.

 

Herr Nießen erkundigt sich nach der Höhe der externen Leistungen.

 

Herr Thies führt aus, dass die bisherigen Aufwendungen die erbrachten Leistungen nicht rechtfertigen. Die Aufwendungen belaufen sich auf ca. 30.000 Euro.

 

Frau von den Driesch schlägt vor die Stelle zu befristen.

 

Herr Thies und Herr Stock werben dafür die Stelle nicht zu befristen.

 

Frau Otten weist auf die Stellenplanberatungen hin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6 Enthaltung: 5 Ablehnung: 0

(2x CDU, 2xSPD,(2xCDU, 1x FDP,

1xBündnis90/Die GRÜNEN,1x AfW, 1x FFW)

1xDIE LINKE)

 

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt dargestellten zusätzlichen Stellenbedarfe in den Entwurf des Stellenplans 2019 aufzunehmen.

 

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