27.11.2018 - 2.2 Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 27.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Otten beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderungen im Entwurf der Leitlinie:
- in der Präambel die Streichung der ersten Satzes „Eigentum verpflichtet,“
- in § 2 Abs. 1 Satz 1 die Anhebung des Wertes von 1.000 qm auf 5.000 qm.
Herr Saal erklärt, dass die FDP-Fraktion das Aktive Baulandmanagement in seiner Gesamtheit ablehnen werde.
Herr Uckermarck lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 (CDU, SPD, Freie Wähler Wegberg, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke)
Ablehnung: 1 (AfW)
Enthaltung: 1 (FDP)
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages sieht in seiner Formulierung bereits die Berücksichtigung etwaiger Beratungsergebnisse vor, so dass Herr Uckermarck den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellt.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen empfiehlt dem Rat den Entwurf der Leitlinie „Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
Als Datum für das Inkrafttreten nach § 6 der Leitlinie wird der 01.01.2019 festgelegt und entsprechend in die Regelung eingearbeitet.
- Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen beauftragt die Verwaltung unmittelbar für den Rat am 18.12.2018 einen Beschluss über den für das Jahr 2019 maßgeblichen Kaufpreis im Sinne des § 4 sowie infrage kommender Ersatzleistungen vorzubereiten.
