12.02.2019 - 2.1 Bebauungsplan I-3A, Wegberg - Beeckerheide West...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

Reduzieren

Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 6. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung der ursprünglich vorgesehenen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnbebauung zu schaffen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg innerhalb des Wohnbereiches „In Beeckerheide“. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Gemäß § 13a BauGB wurde dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung in der Fassung von August 2018 wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW. S. 421/SGV. NRW. 232).

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.