12.02.2019 - 1.2 Mitteilungen WBUV -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu TOP 1.2.1 - Liste der offenen Anträge

Ratsherr Nießen erkundigt sich zu einem Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des Telefonhäuschens an der Straße Forst Ecke Beecker Str.

Bürgermeister Stock teilt mit, dass dieser vermutlich dem Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr zugeordnet wurde.

 

Ratsherr Bonitz erkundigt sich hinsichtlich eines Termins für die angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen des Masterplanes.

Bürgermeister Stock erklärt, dass als Termin der 27.03.2019 anvisiert worden sei.

Techn. Beigeordneter Thies erläutert, dass bereits zwei hierfür vorgesehene Termine aufgrund von Terminkollisionen wieder verworfen werden mussten.

 

 

Zu TOP 1.2.2 – Antrag der Fraktion DIE LINKE

Der Ausschussvorsitzende verweist hinsichtlich des Antrags auf den Tagesordnungspunkt 1.9 der heutigen Sitzung.

 

 

Zu TOP 1.2.3 – Einführung eines verschutzungsabhängigen Gebührenmaßstabes bei der Ermittlung der Abwassergebühren

Ratsherr Nießen weist daraufhin, dass die für die kommende Sitzung des Fachausschusses am 26.03.2019 angekündigten Unterlagen aufgrund des erwartenden Umfangs und der Komplexität des Themas möglichst früher als nach der in der Geschäftsordnung fixierten Frist von 10 Tagen vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden sollten.

Der Techn. Beigeordnete Thies versichert, die Unterlagen so früh wie möglich bereit zu stellen. Er weist jedoch auch darauf hin, dass bei diesem Sachverhalt mit einer genauen externen Prüfung gerechnet werden müsse und daher eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Unterlagen erforderlich sei.

 

 

Zu TOP 1.2.4 – Einleitungen aus der Kläranlage Wegberg-Mitte in die Schwalm

Der sachkundige Bürger Dr. Arndt erkundigt sich, wann sich Verwaltung und Politik näher mit den in diesem Zusammenhang anfallenden finanziellen Aufwänden beschäftigen werden.

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass die Betrachtungsweise der Genehmigungsbehörde völlig neu sei. Die neuen Genehmigungsparameter werden erst nach einem Meßprogramm des Gewässers festgelegt. Eine Planung ist erst nach der Festlegung der Parameter sinnvoll. Er bittet diesbezüglich noch um Geduld.

 

 

 

Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen informiert der Ausschussvorsitzende den Ausschuss zu den nachfolgenden Themen wie folgt mündlich:

 

 

1.2.5 Förderprogramm „Miteinander Reden“ im ländlichen Raum

Am Freitag den 18.1.19 wurde die Verwaltung durch einen Newsletter auf das Förderprogramm "Miteinander Reden" im ländlichen Raum aufmerksam.

Gefördert werden Projekte zur Stärkung der Ortsgemeinschaft und zur Bürger-beteiligung. Bewerbungsfrist war der 22.1.19.

Die Stadt Wegberg hat am 22.1.19 einen Antrag auf Förderung gestellt. Ziel war die Einrichtung einer Onlineplattform für eine verbesserte Bürgerbeteiligung im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes.

Am 1.2.2019 hat die Stadt Wegberg einen ablehnenden Bescheid mit folgender Begründung bekommen:

„Sehr geehrter Herr Thies, mit 450 Bewerbungen hat der Wettbewerb „Gesucht: 100 MITEINANDER REDEN Projekte in Deutschland" einen großen Zuspruch erhalten und damit den engagierten Einsatz und das kreative Potenzial der Akteure in den ländlichen Räumen unterstrichen.

Für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an dem Ideenwettbewerb möchten wir Ihnen sehr herzlich danken. Bei der Sichtung der zahlreichen Ideen und Projekte wurden die formalen Kriterien, eine bundesweit ausgewogene regionale Verteilung und thematische Vielfalt, die Besonderheit des Formats sowie innovative, auf Kommunikation, Teilhabe und politische Bildung ausgerichtete Merkmale mit zur Bewertung herangezogen.

Wir bedauern es sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag leider nicht zur 2. Wettbewerbsrunde zugelassen wurde. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir diese Auswahl nicht noch weiter im Einzelnen begründen können.“

 

1.2.6 Konzept Sozialer Wohnungsbau - Sachstand Antrag der Fraktionen CDU, AfW und FDP vom 08.02.2017

Wie zuletzt für den Ausschuss am 18.12.2018 mitgeteilt, sollen die Ergebnisse der Studie Wohnen im Kreis Heinsberg“, die der Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben hat, in ein entsprechendes Konzept für Wegberg einfließen. Die beim Kreis für die Studie angesiedelte Steuerungsgruppe hat planmäßig am 30.01.2019 stattgefunden

Die Wohnungsmarktanalyse beinhaltet Empfehlungen zu Zielen, Strategien und Maßnahmen für die künftige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Sie wird dem Kreistag am 19.02.2019 vorgestellt werden. Der Bürgermeister beabsichtigt, als Zuhörer an der Sitzung teilzunehmen.

Im Weiteren sollen die Ergebnisse der Fachöffentlichkeit und den beteiligten Akteuren im April 2019 vorgestellt werden.

Nach wie vor strebt die Verwaltung / Quartiersentwicklung an, das Konzept zum Sozialen Wohnungsbau für die Stadt Wegberg bis zum Ende des ersten Halbjahres 2019 vorzulegen. Nach dem aktuellen Sitzungskalender ist für den 25.06.2019 eine Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vorgesehen.

 

1.2.7 Verkehrsanbindung (Radschnellweg) Mönchengladbach-Wegberg-Roerdalen- Roermond

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 20.11.2018 unter TOP 3.2.1 berichtet, soll ein Konzept für einen Radschnellweg von Mönchengladbach über Wegberg nach Roermond erstellt werden.

 

Die Konzepterstellung wird von der „Interreg Deutschland/Nederland“ gefördert. Der erforderliche Förderantrag wurde durch den Technischen Beigeordneten Frank Thies erstellt und im Nachgang zur o.g. Sitzung mit den an der Umsetzung des Projektes Beteiligten (Stadt Mönchengladbach, Stadt Roermond, Gemeinde Roerdalen, Stadt Wegberg) abgestimmt und beim Fördergeber am 25.01.2019 eingereicht.  Am Mittwoch, den 06.02.2019, tagte der INTERREG-Ausschuss der euregio rhein-maas-nord. Das grenzüberschreitende Projekt wurde vom Ausschuss befürwortet.

 

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 % bzw. 25.000 €. Der Differenzbetrag zur Erstellung des Konzeptes, geschätzt ebenfalls ca. 25.000 €, ist durch die beteiligten Städte zu tragen.

 

Die Strukturierung des Projekts, der Kooperationsvertrag der beteiligten Städte und die konkrete Zeitschiene werden zeitnah abgestimmt. Die Verwaltung wird über das weitere Vorgehen berichten.

 

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Ratsherr Kuhr begrüßt ausdrücklich das Projekt „Radschnellweg“ und die zugesagte Förderung hierzu. Er weist jedoch darauf hin, dass nicht nur der Bürgermeister hierfür verantwortlich sei, sondern dass auch die weiteren Beteiligten erwähnt werden sollten.

 

Ratsherr Nießen merkt an, dass in der Presse die Interessen der Stadt Wegberg an dem Projekt, wie z. B. Tourismusförderung, zu schwach dargestellt worden seien.

 

 

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Losgelöst von den Mitteilungen erkundigt sich Ratsherr Uckermarck zum Sachstand bei den geplanten Baumfällungen in Wildenrath sowie der Sperrung der K 29 und der nach seiner Ansicht unzureichenden Ausschilderung der Sperrung.

Der Techn. Beigeordnete Thies teilt bezüglich der Baumfällungen mit, dass der initiierte Rücklauf aus der Bevölkerung hinsichtlich der Fällung oder Nichtfällung der Bäume noch nicht abgeschlossen sei. Der Prozess laufe noch.

Hinsichtlich der Sperrung verweist er auf den Umstand, dass es sich um eine Kreisstraße handele und somit der Kreis Heinsberg für die Ausschilderung zuständig sei.

 

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Ratsfrau Otten erkundigt sich hinsichtlich der an der Rather Str. aufgestellten weißen Hütchen und Warnbaken.

Herr Gaspers erläutert, dass diese in Absprache mit der Polizei zum Schutz der Fußgänger auf dem Fußweg aufgrund der Fahrbahnverengungen in Verbindung mit dem Begegnungsverkehr Pkw / landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge aufgestellt worden seien.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

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