14.05.2019 - 2.1 Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen - St.-Josef...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der sachkundige Bürger Dr. Arndt teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da immer mehr und mehr Grünflächen zugebaut würden. Auf dem nun zur Überplanung anstehenden Grundstück stehe ferner eine Hecke.

Seiner Ansicht nach könnte im Rahmen der Planungen für eine Neubebauung von Flächen eine 0-Energiekonzeption verlangt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   21      Ablehnung:  1 (Bündnis90/Die Grünen)   

  Enthaltung:  1 (Bündnis90/Die Grünen)

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.

 

2.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St.-Josefsweiler / 2. Änderung in der geänderten Fassung als Satzung zu beschliessen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der derzeitigen Grünfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans III-3, Dalheim-Rödgen – St.-Josefsweiler / 2. Änderung liegt in der Ortslage Rödgen innerhalb des Wohnbereiches St.-Josefsweiler. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).

 

Gemäß § 13a BauGB wurde dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung von November 2018 übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St.-Josefsweiler / 2. Änderung rechtskräftig.

Zugleich werden die für den Geltungsbereich geltenden ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans III-3, Dalheim-Rödgen – St.-Josefsweiler ausser Kraft gesetzt.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232)

 

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

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