14.05.2019 - 2.2 Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Gewerbe- und I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.

 

2.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Gewerbe- und Industriegebiet / 7. Änderung in der geänderten Fassung als Satzung zu beschliessen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Zielsetzung der Planung ist es, die in dem ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte und bisher nicht realisierte Verkehrsfläche an die betrieblichen Anforderungen des Gewerbebetriebes anzupassen. Hierzu ist eine Verschiebung der Trasse erforderlich.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans II-6, Wildenrath - Gewerbe- und Industriegebiet / 7. Änderung umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 1. Änderung festgesetzten Industrieflächen GI 2. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).

 

Gemäß § 13 BauGB wurde dieser Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung sowie ohne frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung aufgestellt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung von Januar 2019 übernommen.

 

Mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Gewerbe- und Industriegebiet / 7. Änderung rechtskräftig.

Die für den ursprünglichen Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 1. Änderung geltenden textlichen Festsetzungen und Hinweise werden übernommen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW. S. 421/SGV. NRW. 232).

 

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

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