14.05.2019 - 2.4 14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Mittela...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz spricht sich befürwortend für die Beratungsvorlage aus, da diese den allgemeinen Wunsch der Politik zum Wegfall der „Mittelachse“ wiedergebe.

 

Die sachkundige Bürgerin Honnes äußert ihr Bedauern zur Streichung der „Mittelachse“. Mit Blick auf die geplanten neuen Wohngebiete nahe der „Mittelachse“ spricht sie sich für deren Beibehaltung aus.

 

Ratsherr Nießen erkundigt sich, warum heute bereits der zweigeteilte Beschluss erfolgen solle. Hierdurch sei bereits die Entscheidung zum Wegfall der Mittelachse getroffen.

Techn. Beigeordneter Thies erläutert, dass dies der Beschleunigung des Verfahrens diene. Soweit bei der Erstellung des hausinternen Verkehrsgutachtens Erkenntnisse auftreten würden, die gegen einen Wegfall sprächen, werde die Verwaltung den Ausschuss hierüber natürlich informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22  Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen durch einen möglichen Wegfall der im Flächennutzungsplan dargestellten Straßentrasse „Mittelachse“ im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung zu ermitteln.

 

 

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mittelachse“ beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Straßentrasse („Mittelachse“), als Verlängerung der Straße Heidekamp über die Beecker Straße bis zum Grenzlandring, ersatzlos zu streichen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des „Siedlungsschwerpunktes Wegberg“ und erstreckt sich über die vorgenannten Straßenabschnitte. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.