12.03.2019 - 2.1 Offene Ganztagsgrundschule hier: Satzung über d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmitz und Frau Day bedanken sich im Namen ihrer Fraktionen für die Informationsveranstaltung mit den Schulpflegschaftsvorsitzenden und der Politik sowie für die sehr gute Transparenz und Kommunikation im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Satzung.

In der Sache möchte Herr Schmitz wissen, welche Qualität die zukünftigen Bescheide haben werden und welche Möglichkeiten die Eltern haben, diese anzufechten. Frau Karneth erwidert, dass die Beitragsbescheide Verwaltungsakte sind, gegen die Widerspruch eingelegt werden könne.

Herr Schmitz fragt weiter, ob Kinder, die die OGS ab dem 01.08.2019 nicht mehr besuchen werden, trotzdem noch an der gesamten Ferienbetreuung in den Sommerferien teilnehmen können. Frau Karneth verweist auf § 8 und § 9 der Satzung. Um die Betreuung in den diesjährigen Sommerferien wie bisher und ohne Kostenbeitrag beibehalten zu können, sollen die Ferienbetreuungsregelungen erst ab dem 01.09.2019 in Kraft treten. Damit werde sichergestellt, so ergänzend Herr Pint, dass die Eltern, deren Kinder zurzeit die OGS besuchen und die Ferienbetreuung eingeplant haben, diese auch in Anspruch nehmen können. Dies gelte auch für den Fall, dass die Teilnahme an der OGS mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 ende. Die Verwaltung werde in allen Einzelfällen pragmatische Lösungen für die Beteiligten finden. Herr Schmitz bittet, dieses Thema bei der Elternversammlung am 21.03.2019 noch einmal zu erläutern.

Herr Schmitz bittet die Verwaltung, den Satz in § 8 Absatz 3 der Satzung „Der Kostenbeitrag wird tagesgenau berechnet“ näher zu erläutern. Herr Pint erklärt, dass die Ferienbetreuung wegen der aufwändigen Personalplanung nur noch wochenweise gebucht werden könne. Sollte jedoch ein Feiertag (z.B. der Karfreitag zu Ostern) in die Woche fallen, wird für diesen Tag kein Beitrag erhoben; für die Woche vor Ostern würden somit lediglich 4 Tage berechnet.

Herr Schmitz stellt im Sinne größtmöglicher Transparenz den Antrag, dass die Verwaltung eine Kalkulation sowie eine Nachkalkulation zu erstellen und diese dem Ausschuss vorzulegen habe.

Frau Day schließt sich dem Antrag von Herrn Schmitz an. Außerdem bittet sie darum, in der Info-Veranstaltung am 21.03.2019 noch einmal deutlich zu machen, dass die eingenommenen Beiträge nicht zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden.

Frau Day erkundigt sich, ob die Ferienbetreuung ausgeweitet werden könne, so dass die übrigen Plätze an „Nicht-OGS-Kinder“ vergeben werden könnten. Frau Karneth antwortet, dass dies derzeit aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich sei. Das fange bei der Finanzierung durch das Land an und höre bei fehlenden Räumlichkeiten auf. Herr Pint ergänzt, dass die für die Ferienbetreuung erhobenen Zusatzbeiträge nicht kostendeckend sind. Zur Deckung der Kosten der Ferienbetreuung werden auch die monatlichen Elternbeiträge eingesetzt.

Frau Day erklärt, dass für alle Kinder ein Ferienangebot gemacht werden sollte, und bittet die Verwaltung um Prüfung, welche Lösungen hier möglich seien. Herr Wolters fügt an, dass womöglich die Betreuungspauschalen dafür genutzt werden könnten. Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

Frau Esser erkundigt sich, ob auch Pflege-Eltern OGS Beiträge zu entrichten hätten und wieso in der Ferienbetreuung nur ganze Wochen buchbar seien.

Herr Pint antwortet, dass für die Beschlussfassung im Rat noch ein entsprechender Passus zum Eltern-Begriff in die Satzung eingearbeitet werde. Hinsichtlich der Ferien erklärt er, dass die Wochenregelung ein ausdrücklicher Wunsch der Schulen und des Kooperationspartners gewesen sei, da die OGS-Leitungen ihren Personaleinsatz langfristig planen müssen. Es solle ausgeschlossen werden, dass Eltern pauschal Plätze buchen und die angemeldeten Kinder dann nicht erscheinen. Teilweise besuchten in der Vergangenheit nur 40 % der angemeldeten Kinder die Ferienbetreuung, was zu unnötig hohen Betreuungskosten geführt hatte. Dies soll für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Frau Dahmen-Langela dankt für die Satzung und betont, dass sie mit der sozialen Staffelung sehr zufrieden sei.

Frau Wagner erkundigt sich, wieso Geschwisterkinder, die das letzte Kindergartenjahr besuchen, vom OGS Beitrag befreit sind. Herr Pint erklärt, dass dies zur Entlastung der Familien führen soll. Diese Freistellung sei das Ergebnis eines Klageverfahrens. Die fehlenden Beiträge würden vom Kreisjugendamt übernommen.

Herr Schmitz möchte wissen, ob die Verwaltung auf Abmeldungen der OGS-Kinder vorbereitet sei, insbesondere in der oberen Einkommensstufe. Herr Pint erwidert, dass die Verwaltung nicht von vielen Abmeldungen ausgehe, diese jedoch auftreten können. Auch werden die Kosten der OGS überwiegend von den unteren und mittleren Einkommensgruppen getragen.

Frau Karneth bittet die Presse darum, in den nächsten Tagen auf die Informationsveranstaltung im Pädagogischen Zentrum des Gymnasiums Wegberg am 21.03.2019 um 18.00 Uhr hinzuweisen.

 

Abschließend sagt Herr Pint eine Zusammenfassung und Beantwortung der gestellten Fragen und Anregungen noch vor der Elternveranstaltung zu.

 

Die Ausschussvorsitzende bringt zunächst den Antrag von Herrn Schmitz auf Vorlage einer Kalkulation zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Beschluss 1: einstimmig

Beschluss 2: Zustimmung: 22 Ablehnung: 0     Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

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  1. Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales jährlich, nach Abschluss der Maßnahme, eine Kalkulation für das Folgeschuljahr sowie eine Abrechnung des vergangenen Schuljahres für die Beiträge zur offenen Ganztagsgrundschule vorlegt.

 

  1. Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) in der anliegenden Fassung zu beschließen.