05.09.2019 - 4.3 Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Hier: Einsatz v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten spricht sich dafür aus, dass der gestellte Bürgerantrag, nicht wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen in den WBUV verwiesen, sondern bereits heute abgelehnt werde. Sie begründet dies damit, dass bereits mehrfach Anfragen und Anträge zu diesem Thema gestellt und seitens der Verwaltung glaubhaft versichert wurde, dass chemisch-synthetische Pestizide nicht mehr eingesetzt und noch vorhandener Bestand vernichtet werde.

Frau Merz-Valsamidis teilt diese Auffassung.

Herr Thies erklärt, dass für den kommenden WBUV bereits eine entsprechende Vorlage erstellt wurde. Der Bürgerantrag sei auch weitergehender als die ursprünglichen Fraktionsanträge und müsse auch entsprechend abgearbeitet und beschieden werden.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat verweist den Bürgerantrag an den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe.

 

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