16.12.2019 - 1.1 Mitteilungen WBUV -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

 

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Ergänzend zu den schriftlich vorliegenden Mitteilungen informiert der Ausschussvorsitzende den Ausschuss wie folgt mündlich:

 

 

4. Errichtung von Sammelschließanlagen für Fahrräder an den Bahnhöfen Wegberg-Dalheim und Wegberg-Arsbeck

In der Sitzung des Ausschusses für Touristik, Kultur, Sport und Verkehr (2017), am 21.05.2019 (SJ/1209/19) zur Vorlage “Antrag der Fraktion Freie Wähler betr. Fahrradboxen an den Bahnhöfen Dalheim, Arsbeck und Wegberg“ (VO/0130/19) hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass zur Fristenwahrung für die Antragstellung, vorbehaltlich der Zustimmung des Fachausschusses zur Anschaffung von Fahrradsammelgaragen, bereits am 27.03.2019 ein Förderantrag für die Haltepunkte Dalheim und Arsbeck gestellt wurde. Eine Antragstellung für den Bahnhof Wegberg erfolgte nicht, da eine Fahrradabstellanlage schon Bestandteil des Förderantrages zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ist und eine doppelte Antragstellung unzulässig ist.

 

Die Stadt erhielt für die Maßnahme am 04.09.2019 einen Zuwendungsbescheid für die verkehrsmittelübergreifenden Mobilstationen mit einer Förderquote von 60 %.

 

Kurz nach der Beantragung der Zuwendung hatten sich die Förderrichtlinien geändert und es konnten bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde vom Projektträger Jülich nicht akzeptiert. Um in den Genuss der höheren Förderung zu gelangen, hat die Verwaltung zum vorliegenden Bewilligungsbescheid ohne Begründung erklärt, man werde diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Unmittelbar danach wurde ein neuer, inhaltsgleicher Antrag zu der höheren Quote gestellt.

 

Hierüber liegt nun der Förderbescheid über 70.439 € entsprechend 75 % der kalkulierten Kosten von 93.918 € vor. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 23.479 €.

 

Die erforderliche Zustimmung der DB als Grundstückseigentümer der Aufstellflächen steht noch aus.

Haushaltsmittel wurden veranschlagt. Baubeginn soll in 2020 sein. Die Fördermittel sind lt. Bescheid für das Jahr 2022 vorgesehen.

 

Zum Kauf der beiden Fahrradabstellanlagen wird eine Beratungsvorlage für den Fachausschuss zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

 

Ratsherr Nelsbach bittet um nähere Informationen hinsichtlich der zeitlichen Differenz zwischen der Realisierung der Maßnahme und der Auszahlung der Fördersumme.

Der Techn. Beigeordnete Thies bestätigt die zeitliche Differenz. Diese sei nicht unüblich und werde mittels einer Zwischenfinanzierung überbrückt.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.