28.01.2020 - 1.2 Mitteilungen WBUV -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu TOP 1.2.1
Ratsfrau Otten erkundigt sich zum Sachstand hinsichtlich der nachfolgenden offenen Anträge:
Lfd.-Nr. | Bezeichnung |
18 | Antrag der CDU-Fraktion vom 20.05.2019 betreffend „Überprüfung von Bebauungsplänen hinsichtlich der Schaffung von weiterem Wohnraum“ |
24 | Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2019 betreffend „Zeitplan für die Beseitigung der Gehwegschäden“ |
25 | Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2019 betreffend „1.000 Tage – 1.000 Bäume Konzept“ |
26 | Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06..2019 betreffend „Bepflanzung städtischer Flächen“ |
Der Techn. Beigeordnete Thies sichert entsprechende Angaben hierzu im Rahmen der Niederschrift zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Seitens der Verwaltung wird wie folgt über den Sachstand der Anträge berichtet:
Lfd.-Nr. | Sachstand |
18 | Eine Überprüfung der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne und die sich ggf. hieraus ergebende Durchführung eines Verfahrens auf Änderung des Bebauungsplanes verursacht nahezu den gleichen Aufwand wie die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes. Somit steht dem Aufwand ein relativ geringer Erfolg gegenüber. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der Rechtsunsicherheit die die Überplanung im Bestand mit sich bringt, wird die Verwaltung hier nur tätig, wenn von privater Seite eine Beantragung der BPlanänderung erfolgt und die Übernahme der anfallenden Planungskosten durch den Antragsteller versichert wird. |
24 | Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in Kürze, sodass eine Beratung in der Sitzung des WBUV am 24.03. oder spätestens 19.05. erfolgen kann. |
25 | Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in Kürze, sodass eine Beratung in der Sitzung des WBUV am 24.03. oder spätestens 19.05. erfolgen kann. |
26 | Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in Kürze, sodass eine Beratung in der Sitzung des WBUV am 24.03. oder spätestens 19.05. erfolgen kann. |
Der sachkundige Bürger Dr. Arndt erkundigt sich, in welchem Rahmen diese Anträge dem Ausschuss schriftlich vorgestellt wurden.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass diese jeweils im Rahmen des Sitzungsdienstes den Ausschussmitgliedern bereit gestellt wurden.
Der Techn. Beigeordnete Thies sichert Herrn Dr. Arndt eine erneute Bereitstellung der Anträge zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Lfd.-Nr. | Die Bereitstellung der Anträge erfolgte im Rahmen der Mitteilungen wie folgt: |
18 | Anlage 3 der Beratungsvorlage VO/0143/19, TOP 1.3 der Sitzung des WBUV vom 25.06.2019 |
24 | Anlage 4 der Beratungsvorlage VO/0188/19, TOP 1.2 der Sitzung des WBUV vom 10.09.2019 |
25 | Anlage 5 der Beratungsvorlage VO/0188/19, TOP 1.2 der Sitzung des WBUV vom 10.09.2019 |
26 | Anlage 6 der Beratungsvorlage VO/0188/19, TOP 1.2 der Sitzung des WBUV vom 10.09.2019 |
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
TOP 1.2.2
Ergänzend zu der schriftlich vorliegenden Mitteilung informiert der Ausschussvorsitzende die Ausschussmitglieder wie folgt mündlich:
Fördermaßnahme 25 P+R-/40 B+R Stellplätze am Bahnhof Wegberg
Mit Datum vom 08. November 2019 erhielt die Stadt Wegberg den Zuwendungsbescheid für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes inklusive der Errichtung von insgesamt 25 P&R sowie 40 B&R Stellplätzen. Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 435.900 €.
Gleichzeitig beabsichtigt die West-Verkehr GmbH die Errichtung diverser Mobilstationen im Stadtgebiet, unter anderem am Bahnhof Wegberg. Diese sollen als Ausgangspunkt oder Verknüpfungspunkt, an dem verschiedene Verkehrsmittel für unterschiedliche Nutzungen angeboten werden, dienen. Da für die Errichtung der Mobilstation ein geplanter P&R Stellplatz entfallen würde, hat die Verwaltung vorsorglich Kontakt mit dem Fördergeber aufgenommen um zu klären, ob trotz des Wegfalls weiterhin die Förderfähigkeit der Maßnahme gegeben ist.
Mit Schreiben vom 24.01.2020 teilte der NVR (Nahverkehr Rheinland) als Fördergeber mit, dass durch den Wegfall des Stellplatzes und der Errichtung der Mobilstation der Förderzweck nicht verändert wird.
Eine Übersicht über die geplanten Mobilstationen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
326,9 kB
|
