28.01.2020 - 1.3 Beantwortung von Fragen zum Forstwirtschaftspla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Schmitz bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.

Warum erfolgt durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW kein Verkauf von Holz an Privatpersonen?

2.

Welche Baumarten sind für eine Aufforstung im Beecker Wald angedacht und mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen?

 

Herr Gingter beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.

Seit dem 01.01.2020 darf durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW kein Verkauf von Holz aus dem Waldbestand der Forstbetriebsgemeinschaften mehr erfolgen. Hintergrund ist ein Erlass des Landes NRW. Dieser erfolgte auf Grund eines gegen das Land Baden-Württemberg angestrengten Kartellverfahrens.

Durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW erfolge daher nur noch ein Aufmaß der Mengen und die Bereitstellung des Holzes.

Zu 2.

Durch die extreme Trockenheit des letzten Jahres und den anschließenden massiven Borkenkäferbefall ist mit einem Ausfall der Fichten in ganz Europa zu rechnen. Eine Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten für Ersatzpflanzungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da aktuell keine Baumsetzlinge auf dem Markt erhältlich sind. Diese müssen erst über einen Zeitraum von 3-4 Jahren herangezogen werden.

Ziel ist aktuell, eine Naturverjüngung des vorhandenen Bestandes durch entsprechende Maßnahmen.

 

Ratsherr Nießen bittet um nähere Angaben hinsichtlich einer ggf. bestehenden Brandgefahr sowie der Sicherstellung der Brandbekämpfung im Wald.

Herr Gingter erläutert, dass die Sicherstellung der Brandbekämpfung eine Aufgabe des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sei, die gemeinsam mit den Wehren wahrgenommen werde.

In Kürze erfolge eine Sichtung der Zufahrten und Waldwege. Es sei mit einer teilweisen Unpassierbarkeit der Wege und Zufahrten zu rechnen, gegen die im Anschluss vorgegangen werden müsse.

Durch das Fichtensterben befänden sich hohe Brandlasten in den Wäldern. Eine Räumung sei jedoch nur unter erschwerten Umständen möglich. Dieses Vorgehen sei jedoch als Präventionsmaßnahme gegen Waldbrände erforderlich.

 

 

Herr Dr. Arndt erkundigt sich hinsichtlich einer möglichen Anpflanzung von Douglasien im Beecker Wald und dem generellen Zustand des Waldbestandes der Stadt Wegberg.

 

Herr Gingter entgegnet, dass die im Eigentum der Stadt befindlichen Waldflächen generell in einem guten Zustand seien. Es sei festzustellen, dass bei Neupflanzungen in den letzten Jahren die richtige Auswahl getroffen worden sei. Ziel sei die Realisierung eines dauerhaft gemischten Baumbestandes mit heimischen Baumarten. Aktuell erfolge noch eine Recherche hinsichtlich der in Frage kommenden Baumarten. Eine pauschale Aussage könne hierzu nicht erfolgen. Eine Empfehlung könne nur nach weiteren Auswertungen und eingehender Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten des geplanten Standortes für die Neuanpflanzungen erfolgen.

 

Förster Gingter weist in diesem Zusammenhang auf die nachfolgende Homepage im Internet hin:   https://www.waldinfo.nrw.de/

 

Dort könnten, mit Bezug auf die jeweilige Baumart, verschiedene Szenarien ausgewählt und deren Auswirkungen auf den Baumbestand prognostiziert werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.