25.08.2020 - 2.2 Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz teilt mit, dass die Vorlage von der SPD-Fraktion begrüßt werde. Seine Fraktion wünsche sich lediglich ergänzend bei den Planungen auch die Schaffung von sozialem Wohnraum zu berücksichtigen.

 

Ratsfrau Otten informiert den Ausschuss darüber, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde, obwohl sich ihre Fraktion aufgrund des hohen Kaufpreises, gegen den Grundstückserwerb ausgesprochen habe.

 

Ratsherr Nießen spricht sich aufgrund des hohen Grundstückspreises beim Erwerb der Flächen durch die Stadt für die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes ohne sozialen Wohnungsbau aus.

 

Ratsherr Wolters entgegnet, dass auch eine hochwertige Wohnentwicklung im Bereich des sozialen Wohnungsbaues möglich sei und verweist auf den hierzu vom Rat in der Sitzung vom 19.11.2019 gefassten Beschluss.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße zu beschließen.

 

Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.