25.08.2020 - 2.3 Bebauungsplan VI-15A, Rath-Anhoven - Erweiterun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- WBUV 19.05.2020 / TOP 1.2.8
- Datum:
- Di., 25.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:51
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der sachkundige Bürger Dr. Arndt spricht sich gegen die Planung aus, da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liege und keine Berücksichtigung der Klimaschutzkomponenten erfolgt sei.
Ratsherr Bonitz weist auf die Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im Rahmen der Offenlage hin. In diesen werde sich auf den Kreuzungsbereich B57 – Gladbacher Str. / L127 – Am alten Schlagbaum bezogen (Seite 3 und 6 der Anlage 8 der Beratungsvorlage). Er bittet hier bis zur Ratssitzung um Klärung, ob hier ggf. die Stellungnahme nicht richtig wiedergegeben wurden, um Fehler in der Abwägung zu vermeiden.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Abwägungstabelle wurde zur Klarstellung redaktionell überarbeitet. Die neue Fassung ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Dr. Arndt beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass im Gewerbegebiet insbesondere Unternehmen angesiedelt werden, die sich in besonderer Weise für die Senkung des CO² Ausstoßes einsetzen.
Herr Dr. Arndt bittet ferner um Erläuterung, wo sich die Ausgleichsfläche befindet.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Ausgleichsfläche liegt südöstlich der Ortslage Holtum. Die genaue Lage ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Der Vorsitzenden stellt den Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 (Bündnis 90/Die Grünen + 1x SPD)
Ablehnung: 20 (CDU, 5x SPD, FDP, AfW, FW)
Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages ist damit abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende ruft sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung auf.
Beschluss:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 5 bis 8 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan VI-15A, Rath-Anhoven – Erweiterung Gewerbegebiet West / 1. TB. in der geänderten Fassung als Satzung zu beschliessen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven zu schaffen. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet des Bebauungsplans VI-15, Rath-Anhoven – Erweiterung Gewerbegebiet West / 1. TB befindet sich westlich angrenzend zum bestehenden Gewerbegebiet Rath-Anhoven. Es wird im Norden durch die Straße In Schönhausen, im Osten durch den Beeckbach und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der bereits aktualisierten Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: 06.08.2020) übernommen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232)
Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan VI-15A, Rath-Anhoven – Erweiterung Gewerbegebiet West / 1. TB. in Kraft. |
3. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge – die Eintragung des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgefundenen römischen Landgutes als Bodendenkmal B-029 - „villa rustica bei Rath-Anhoven“ in die Denkmalliste der Stadt Wegberg beschließen. Der Schutzbereich des Bodendenkmals ist im Bebauungsplan graphisch dargestellt. |
Anlagen
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1
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1,2 MB
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671,2 kB
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