25.08.2020 - 1.9 Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW im Z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.9
- Zusätze:
- WBUV vom 28.01.2020 / TOP 1.9 und vom 19.05.2020 / TOP 1.17
- Datum:
- Di., 25.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:51
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, gemäß § 7 Absatz 7, Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22.02.2017, in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 19.02.2020, von einer Prüfung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan III-4C, Arsbeck - Auf dem Kamp, 3. Teilbebauungsplan eingegangenen Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW abzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese eingegangenen Schreiben als Stellungnahmen im vorgenannten förmlichen Bebauungsplanverfahren zu werten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Antragsteller über diese Entscheidung zu informieren.
