28.04.2020 - 7 Bebauungsplan VII-6, Uevekoven - Barbarastraße ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten gibt zu Protokoll, dass ihre Fraktion bereits jetzt schon anrege, bei den fortlaufenden Planungen auch die Möglichkeit für  mehrgeschossige Bebauung sowie Mietwohnungen zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes VII-6, Uevekoven – Barbarastraße.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Uevekoven und wird von den Straßen Barbarastraße und Erkelenzer Straße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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