28.04.2020 - 4.1 Anfrage der Ratsfrau Annette Dahmen-Langela vom...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dahmen-Langela empfindet die Beantwortung auf ihre Anfrage als unverschämt. Dies sei keine Art, eine Entscheidung zu begründen.

Herr Stock sagt, dass er seine Begründung zu Protokoll geben werde.

Auch Frau Otten merkt an, dass ihr die Antwort zu kurz gefasst sei. Eine solche Beantwortung habe auch etwas mit Respekt zu tun auch wenn der Gegenstand der Anfrage nicht auf Ratsebene entschieden werde. Die derzeitige Krise im Land zeige deutlich, dass es auch verwaltungsintern Sinn mache, die digitale Verwaltungsarbeit zu überdenken.

Auch Frau von den Driesch hätte sich eine respektvolle Beantwortung der Anfrage gewünscht.

 

Herr Stock gibt folgende Begründung zu Protokoll:

1. Werden Sie sich beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Eröffnung der gesetzlichen Möglichkeit der Beratung der Kommunalgremien, unter Einbezug der Öffentlichkeit, mittels öffentlicher und datenschutzkonformer Videokonferenzen einsetzen?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Sitzungen der kommunalen Gremien ohne Hürden der Öffentlichkeit unterliegen sollen. Sitzungen per Video können das nicht kompensieren, da sie nicht ohne Hindernisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Der direkte Zugang öffentlicher Entscheidungen kann nur im Rahmen einer Präsenzveranstaltung gewährleistet sein. Darüber hinaus ist dadurch die Ausübung des freien Mandats der Mitglieder der Gremien gewährleistet.

 

Hinzukommen die kaum abschätzbaren Kosten für die datenschutzkonforme Möglichkeit sowie die Gewährleistung der IT-Sicherheit im Rahmen der Sitzungen im nicht-öffentlichen Teil.

 

Aus den genannten Gründen wird sich die Verwaltung auch nicht beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Schaffung gesetzlicher Möglichkeiten einsetzen; zumal für die Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen der Landtag zuständig und verantwortlich ist. Insofern ist die Verwaltung der falsche Ansprechpartner für eine Gesetzesinitiative.

 

 

2. Werden Sie im Falle eines positiven Bescheids des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen dafür plädieren, dies in Wegberg bei Pandemien oder ähnlichen kurzfristigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens umzusetzen?

 

Antwort der Verwaltung:

Für das Begehren ist der Landtag als Gesetzgeber zuständig. Einen entsprechenden Bescheid des Ministeriums wird es aus diesem Grunde nicht geben.

Über die genaue Ausgestaltung eines Gesetzes kann jetzt nur spekuliert werden. Sollte es die gesetzliche Möglichkeit geben, die Sitzungen kommunalpolitischer Gremien per Videokonferenz abzuhalten, wird jedoch sicherlich das jeweilige Gremium zu entscheiden haben, ob eine Sitzung per Videokonferenz stattfinden soll. Einer solchen Entscheidung wird sich die Verwaltung selbstverständlich nicht verschließen.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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