23.06.2020 - 9 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 G...

Beschluss:
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Beschluss:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW beschließen Herr Bürgermeister Michael Stock und Ratsfrau Petra Otten:

 

Die Stadt Wegberg erlässt die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ für den Monat Mai 2020 entstanden sind. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.