01.09.2020 - 6.1 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz ...

Beschluss:
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Beschluss:

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW beschließen Frau Erste Beigeordnete Christine Karneth und Ratsfrau Petra Otten, Fraktionsvorsitzende der CDU:

 

Die Stadt Wegberg erlässt für die Monate Juni und Juli 2020 die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ zu zahlen wären. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag der Eltern erstattet.

 

 

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