01.09.2020 - 5.3.1 Anpassung der "Richtlinien zur Vereinsförderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 01.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg wie folgt zu ändern:
- Ziffer III.3 Absatz 1
Es wird folgender Satz 4 angefügt:
Es werden pro Kalenderjahr maximal 3 Veranstaltungen je Verein/Kirchengemeinde bewilligt.
- Ziffer III.6
Es wird folgender Absatz 6.3 eingefügt:
Die Anträge auf Förderung von Senioren-Einzelveranstaltungen nach Ziffer 3 Absatz 1 sind mit den erforderlichen Nachweisen unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung, spätestens aber bis zum Ende des auf die Veranstaltung nachfolgenden Monats, einzureichen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Ziffer III.6
Der bisherige Absatz 6.3 wird zum Absatz 6.4.
- Ziffer III. 4.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg bezüglich des Punktes „Zuschuss Stadtsportverband“ wie folgt zu ändern:
Der Stadtsportverband erhält einen Zuschuss zur Förderung seiner Arbeit von
2.500,00 € im Jahr.
