01.09.2020 - 5.1.2 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gem. §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stock verliest folgende E-Mail, die bereits im Vorfeld zur Sitzung an die Fraktionsvorsitzenden versendet wurde.

 

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der Beratung des TOPs „Sichere Häfen“ in der letzten HFA-Sitzung hat die Verwaltung auf verschiedenen Ebenen Kontakt zur Kreisverwaltung aufgenommen. Der Kreis konnte nur Aussagen zu den bestehenden Regelungen zur Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger Ausländer machen. Ob das Land NRW diese Regelungen auch in Bezug auf das „Bündnis sichere Häfen“ anwenden wird, dazu konnte der Kreis nichts sagen. Die bestehenden Regeln sind wie folgt: Seit dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Anlaufstelle in NRW ist die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW), sie muss sich auf Bundesebene mit dem Bundesverwaltungsamt abstimmen, welches entscheidet, welchem Bundesland ein/e ausländische/r Minderjährige/r zugewiesen wird. Die Landesstelle NRW wiederum weist dann die ausländischen Minderjährigen innerhalb des Bundeslandes zu. Zuweisungen erfolgen ausschließlich an Kreise und Kommunen, die über ein Jugendamt verfügen. Momentan bekommen die Jugendämter, denen Kinder und Jugendliche zugewiesen wurden, die Kosten über das jeweils zuständige Landesjugendamt erstattet. Die Antwort des Kreises interpretieren wir dahingehend, dass es auch im Zusammenhang mit dem „Bündnis sichere Häfen“ Zuweisungen nur an Kommunen geben kann, die ein eigenes Jugendamt haben. Dies wäre in diesem Fall der Kreis Heinsberg, der seinerseits aktuell 36 zugewiesene unbegleitete Minderjährige in Dalheim unterbringt und betreuen lässt. Die Verwaltung geht aktuell davor aus, dass die Bundesregierung im Fall einer weiteren krisenhaften Zuspitzung der Situation in den Flüchtlingslagern tätig werden wird. Vor dem Hintergrund, dass noch viele Frage offen sind, schlage ich Folgendes vor:

1. Der Rat der Stadt Wegberg solidarisiert sich mit dem „Bündnis sichere Häfen“.

2. Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, ihm weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens, der Zuteilung, der Zuständigkeiten und Kostenfragen in der nächsten Sitzung vorzulegen.“

 

Frau Merz-Valsamidis macht, wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss, deutlich, dass es ihrer Fraktion mit dem Antrag um ein klares Signal für Menschlichkeit und Solidarität gehe, ihre Fraktion aber den Verwaltungsvorschlag mittragen werde.

 

Frau Otten sagt, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters auch folgen werde. Wichtig sei allerdings, dass im Vorfeld geklärt werde, das eine ordentliche Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen sichergestellt werden könne.

 

Auch Frau Dahmen-Langela und die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler begrüßen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Nießen wiederholt seine Bedenken u.a. hinsichtlich der zwingend gebotenen Betreuung, die seine Fraktion bereits im Haupt-und Finanzausschuss geäußert habe. Auf Grund dessen werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht folgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 30 (BM, CDU, SPD, Freie Wähler, Ratsfrau Dahmen-Langela, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg)

Ablehnung:   2 (FDP)

Enthaltung:   0

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg solidarisiert sich mit dem „Bündnis sichere Häfen“.

 

2. Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, ihm weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens, der Zuteilung, der Zuständigkeiten und Kostenfragen in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1212&TOLFDNR=19490&selfaction=print