01.09.2020 - 10 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Karneth verliest folgende Mitteilung:

 

"Seit Erstellung der Vorlage hat sich die Sach- und Rechtslage wie folgt entwickelt:

Nach der Evangelischen Kirche hat auch das Bistum Aachen (mit Schreiben vom 26.08.2020) die Verkaufsöffnung abgelehnt.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in einem ausführlichen Schreiben vom 31.08.20202 unter Bezug auf aktuelle Entscheidungen des OVG Münster und des Bundesverwaltungsgerichts die Verkaufsöffnung am 11.10.2020 abgelehnt.

Am 28.08.2020 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf Antrag der Gewerkschaft ver.di in zwei unanfechtbaren Entscheidungen die Ordnungsbehördlichen Verordnungen der Städte Lemgo und Bad Salzuflen, die verkaufsoffene Sonntage fußend auf dem in der Vorlage zitierten Ministerialerlass erlasen hatten, außer Vollzug gesetzt.

In beiden Beschlüssen (4 B 1260/20.NE und 4 B 1261/.NE) hat das OVG die Freigabe der Sonntage als „offensichtlich rechtswidrig und nichtig“ bezeichnet.

Der Streitwert wurde in beiden Fällen auf 20.000 Euro festgesetzt.

Angesichts dieser klaren und unanfechtbaren Beschlüsse und des eindeutigen Prozessrisikos kann die Verwaltung ihren Beschlussvorschlag nicht länger aufrechterhalten.

Die Werbegemeinschaft Wegberg e. V. wurde über die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts informiert und darüber, dass die Verwaltung nun nicht länger eine sonntägliche Verkaufsöffnung auf der Grundlage des Erlasses vorschlagen kann. Gleichwohl hält die Werbegemeinschaft ihren Antrag vom 27.07.2020 aufrecht. Allerdings werde die Planung eines Krammarktes nicht weiterverfolgt."

 

Frau Otten teilt mit, dass sie gerne dem Antrag der Werbegemeinschaft folgen würde allerdings sei hier die Rechtslage eindeutig, somit werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Herr Wolters stimmt der CDU zu.

 

Herr Stock stellt somit den geänderten Beschlussvorschlag, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem weiteren verkaufsoffenen Sonntag (11.10.2020) nicht zu erlassen, zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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