04.02.2020 - 1.5 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW Verb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Johnen teilt mit, dass die Markierung in einer anderen Farbe bzw. besseren Qualität aufgetragen werden solle als an der Schwalmaue. Die Markierung solle länger halten.

 

Herr Arndt sagt, dass es sich um ein größeres Projekt handele und der gesamte Verkehr im Bereich des Schulzentrums in den Blick genommen werden müsste. Kurzfristig sollen zunächst Voraussetzungen geschaffen werden um die Situation des Fahrradverkehrs zu verbessern.

 

Herr Klein begrüßt die Ergänzung von Herrn Arndt. Die Situation des Fahrradverkehrs im Bereich des Schulzentrums solle bei der Prüfung mit einbezogen werden.

 

Herr Kamp fragt nach, ob es möglich sei, im Bereich der Echter Straße eine Tageszeit begrenzte Geschwindigkeit von 10km/h einzurichten.

 

Frau Karneth sieht bei der Geschwindigkeitsbegrenzung von 10km/h ein Problem bei der Überwachung durch die Polizei. Die Probleme im Bereich von Schulzentren seien deutschlandweit ähnlich. Sie teilt mit, dass die Kosten für den Ausbau einer Spielstraße in diesem Bereich bei insgesamt 415.000,00 Euro liegen würden. Angesichts der derzeitigen Haushaltssituation bittet sie, dass diese Alternative nicht in Frage kommen solle. Durch die Markierung werde kurzfristig eine Verbesserung folgen.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass seitens der Verwaltung der Fahrradverkehr und die Fahrradwege im innerstädtischen Bereich des Schulzentrums überprüft werden sollen.

Anschließend lässt sie über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bereits geplanten Verbesserungen zeitnah umzusetzen. Die Möglichkeit des Ausbaus der Echter Straße zum verkehrsberuhigten Bereich soll nicht weiter verfolgt werden.  

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, die Antragstellerin über den Sachstand zu informieren und den Beratungspunkt in eine spätere Sitzung des Ausschusses erneut einzubringen.

 

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