04.02.2020 - 1.4 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW Bese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.4
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arndt führt aus, dass an der Kreuzung Beecker Straße / Kreuzherrenstraße grundsätzlich Optimierungs- und Handlungsbedarf bestehe. Vor allem im Zusammenhang mit dem Fahrradverkehr. Diese Situation solle in 2021 genauer betrachtet werden.
Herr Johnen regt an, für das Gesamtkonzept die Unfallkommission mit einzubeziehen.
Frau Karneth verweist auf die vorliegende Vorlage. Hier sei bereits dargelegt worden, dass dieser Kreuzungsbereich in der Unfallkommission des Kreises Heinsberg bisher nicht als Unfallhäufungspunkt eingestuft wurde. Sie teilt mit, dass die Annahme der Kosten für die Umprogrammierung in Höhe von 4.000,00 Euro zutreffe. Die Umrüstung der Ampelanlage sei in 2020 ohnehin nicht möglich, da hierfür keine Mittel eingeplant seien.
