26.05.2020 - 2.1 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Becker begrüßt und lobt insbesondere den 4. Satz im ersten Absatz der Präambel des Satzungsentwurfes, wonach „Einrichtungen für jedermann auffindbar und zugänglich sein müssen und genutzt werden können“.

Herr Dr. Beutler erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen könne; man habe aber zu dem Thema in Wegberg keinen Mangel gesehen, die Verwaltung habe in diesem Bereich bisher gut Arbeit geleistet.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat für 2021 die Position eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (m/w/d) einzurichten und der Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.

 

  1. Der Ausschuss Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW – BGG NRW) den Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.