26.05.2020 - 2.2 Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Beutler erkundigt sich, ob der unter Punkt 2 aufgeführte Personenkreis nicht durch die neuen Regelungen außergewöhnlich belastet werde.

Hierauf erwidert Herr Pint, dass die Kosten im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erstattet werden können. Hierzu benötige man aber generell eine Einstufung in eine Beitragsgruppe.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) in der anliegenden Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom …..

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), des § 9 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. April 2020 (GV. NRW. S. 312 a), und des § 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 151), in seiner Sitzung am ………………….. folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) vom 13. Mai 2019 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 2 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 angefügt:

 

„Ist eine Einstufung nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 nicht möglich, ist eine Zuordnung in die Beitragsstufe 1 vorzunehmen. Zahlungspflichtig ist in diesem Fall die Person oder Einrichtung, die das Kind in der Offenen Ganztagsschule anmeldet.“

 

 

  1. In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „im letzten Kindergartenjahr“ durch die Wörter „in einem der letzten beiden Kindergartenjahre“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.  

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1223&TOLFDNR=19232&selfaction=print