15.12.2020 - 1 Angelegenheiten des Ausschusses

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest Herr Stock folgende Stellungnahme:

„Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und unter dem Eindruck der am 24.11.2020 in voller Personenstärke erlebten Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften habe ich am 25.11.2020 dem Rat vorgeschlagen, vom Recht des § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO NRW) Gebrauch zu machen.

§ 60 Absatz 2 GO ermöglicht die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Hauptausschuss, wenn der Landtag per Beschluss eine epidemische Lage feststellt und zwei Drittel der Mitglieder des Rates der Übertragung der Zuständigkeit vom Rat auf den HFA zugestimmt haben. Die Stimmabgaben können in Textform, also auch per Mail, erfolgen.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 27. November 2020 gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes (IfSBG-NRW) erneut eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt. Diese Feststellung gilt für zwei Monate. Sie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Nr. 53a vom 30.11.2020 (S. 1097) bekannt gemacht.

33 Mitglieder des Rates haben der vorgeschlagenen Übertragung der Ratsbefugnisse auf den HFA zugestimmt, 2 haben dagegen gestimmt, 2 haben sich enthalten.

Damit ist – wegen § 60 Absatz 2 GO – der Rat heute auch in Angelegenheiten zuständig, die im Normalfall, das heißt ohne epidemische Lage und 2/3-Zustimmung, dem Rat vorbehalten sind.

Damit zeigt die Wegberger Kommunalpolitik Verantwortung und leistet ihren Beitrag, Kontakte zu vermeiden.

Dementsprechend werden heute die Beschlüsse unter Bezugnahme auf diese besondere Ausnahmesituation gefasst werden.“

 

 

Außerdem verliest Herr Stock folgende Mitteilung zu TOP 13 - Dringlichkeitsentscheidung / Bestellung einer Grundschuld-:

 

„Nach genehmigter Dringlichkeitsentscheidung informierte das Jugendamt des Kreises Heinsberg am 23.11.2020 nach eingeholter Information bei der Kommunalaufsicht im gleichen Hause, dass abweichend zur Festlegung im Zuwendungsbescheid bei einer Kommune auf die Bestellung einer Grundschuld verzichtet werden kann. Ausreichend ist eine Sicherungserklärung. Die ausstehende Schlussrate in Höhe von 162.000 Euro wurde nun in das Jahr 2021 übertragen.“

 

Somit kann der TOP 13 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden.

 

Weiterhin führt er aus, dass die Tagesordnungspunkte 8.2.2 und 8.2.3, 8.2.8 und 8.2.9 sowie die Tagesordnungspunkte 19.1.1 und 19.1.2 jeweils gemeinsam beraten werden.

 

Der Tagesordnungspunkt 20 ist auf Grund seines Inhaltes nicht im nichtöffentlichen Teil, sondern im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu beraten. Dieser wird nun als der neue Tagesordnungspunkt 15.1. behandelt.

 

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Anlagen

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