15.12.2020 - 10 Sechste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 15.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nelsbach teilt mit, dass er der Meinung sei, dass der in der Vorlage angewendete kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 5,5 % nicht rechtsicher sei. Seine Fraktion beantragt daher, diesen auf 5 % zu senken.
Frau Vieth führt aus, dass nach erfolgter Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt sowie mit der Kommunalaufsicht beim Zinssatz um einen Prozentsatz von 0,5 abgewichen werden könne.
Frau Otten sagt, dass durch den Vorschlag der Freien Wähler die Bürger bei den Abwassergebühren zwar entlastet aber auf der anderen Seite bei der Grundsteuer dann wieder belastet werden.
Herr Bonitz fragt nach, ob es richtig sei, dass wenn hier der Zinssatz gesenkt werde, dass dann auch bei allen anderen Gebühren eine Zinssenkung vorgenommen werden müsse.
Frau Vieth bejaht dies und gibt zu bedenken, wie dieses Delta aufgefangen werden solle.
Herr Stock lässt zunächst über den Antrag der Fraktion Freie Wähler, den kalkulatorischen Zinssatz auf 5 % zu senken, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1 (Freie Wähler)
Ablehnung: 13 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP)
Enthaltung: 1 (Die Linke)
Anschließend lässt Herr Stock über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt:
Der Haupt- und Finanzausschuss macht sich die ihm vorgelegte Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 zu eigen und beschließt die nachfolgende Sechste Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren:
Sechste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen
und Abwassergebühren vom…
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, hat aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) und der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S.172), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029) in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 21. Dezember 2016, zuletzt geändert durch die Fünfte Änderungssatzung vom 18. Dezember 2019, wird wie folgt geändert:
- In § 4 Absatz 6 Satz 1 wird die Zahl „4,34“ durch die Zahl „4,32“ ersetzt.
- In § 4 Absatz 6 Satz 2 wird die Zahl „2,34“ durch die Zahl „2,20“ sowie die Zahl „2,00“ durch die Zahl „2,12“ ersetzt.
- In § 4a Absatz 6 wird unter der Bezeichnung „(Gleichung 1)“ jeweils die Zahl „2,34“ durch die Zahl „2,20“ ersetzt.
- In § 4a Absatz 6 wird unter der Aufzählung „Bedeutung der Abkürzungen“ bei der Definition von „g,Kläranlage“ die Zahl „2,34“ durch die Zahl „2,20“ ersetzt.
- In § 5 Absatz 4 wird die Zahl „1,05“ durch die Zahl „1,16“ ersetzt.
- In § 5 Absatz 5 Satz 2 wird die Zahl „0,53“ durch die Zahl „0,58“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
