15.12.2020 - 8.2.7 Förderprogramm "Dorferneuerung 2021": Priorisie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 (BM, CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, FDP, Die Linke)             

Ablehnung:   0

Enthaltung:   1 (Freie Wähler)

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, hinsichtlich der Priorisierung der Förderanträge zum Programm „Dorferneuerung 2021“ folgende Reihenfolge:

 

1.

Eingangsbereich Heuchter Bruch

2.

Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark

 

 

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