15.12.2020 - 6 Änderungsordnung zur Ehrenordnung der Stadt Weg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock gibt zu Protokoll, dass es „Erste Änderung zur Ehrenordnung des Rates der Stadt Wegberg“ heiße und dies im Text sowie im Beschlussvorschlag entsprechend geändert werde. Außerdem sei das Wort „eingefügt“ durch „zuletzt geändert“ im 2. Satz des Beschlussvorschlages zu ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die nachstehende Erste Änderung zur Ehrenordnung des Rates der Stadt Wegberg:

 

 

Erste Änderung zur Ehrenordnung des Rates der Stadt Wegberg vom…

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Änderungsordnung:

 

Artikel 1

 

Die Ehrenordnung des Rates der Stadt Wegberg vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 wird der Artikel 20 durch den Artikel 17 ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.