11.02.2021 - 2.1 Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Do., 11.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arndt schlägt vor, die Übersicht über die zusätzlichen Stellen einzeln nacheinander zu behandeln.
Frau von den Driesch sagt, dass für die weitere Beratung die Klarliste seitens der Verwaltung vorgelegt werden soll, so wie es Ende 2019 im Ausschuss für Personal und Personalentwicklung beschlossen wurde.
Frau Müller-Deilmann führt hierzu aus, dass ein entsprechender Beschluss hierüber in der Ratssitzung am 18.02.2020 nicht getroffen wurde, da die Beratungsvorlage von der Tagesordnung genommen wurde und die Verwaltung keine Klarliste vorlegen wird.
Herr Stock erklärt, dass der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung den Rat nicht verpflichten kann und ein Beschluss vom Rat in dieser Angelegenheit nicht gefasst wurde. Somit ist hierüber auch keine Beanstandung seitens des Bürgermeisters erfolgt. Nur der Rat kann über das Verfahren beschließen.
Frau Karneth erinnert sich daran, dass das Thema "Klarliste" bei der PuP-Sitzung Ende 2019 bei der Behandlung eines Tagesordnungspunktes aufkam, der das Thema "Klarliste als solche" gar nicht zum Gegenstand hatte. Der Sachantrag "Klarliste" ging weit über den Tagesordnungspunkt hinaus. Es habe später zwischen dem damaligen Ausschussvorsitzenden Herrn Nelsbach und ihr einen Meinungsaustausch darüber gegeben, ob der Beschluss - so wie passiert - im PuP überhaupt hätte gefasst werden dürfen. Danach habe Herr Nelsbach ihr gegenüber das Thema nicht mehr angesprochen.
Herr Johnen fragt nach, ob der Beschluss bindend ist.
Herr Stock sagt, dass er den Beschluss beanstandet hätte, wenn im Rat ein solcher Beschluss gefasst worden wäre.
Herr Nießen liest den Antrag vor und ist der Meinung, dass dieser gelte, da Herr Stock ihn nicht beanstandet habe.
Herr Stock entgegnet, dass über den Stellenplan abschließend der Rat beschließt. Die Beschlussfassung zur Vorgehensweise sollte im Rat beraten werden, dies ist aber nicht erfolgt.
Herr Johnen schlägt vor, das Thema im Rat zu behandeln, man könnte aus seiner Sicht den Stellenplan heute beraten.
Herr Arndt nimmt den Vorschlag von Herrn Johnen auf und fragt die weitere Vorgehensweise ab.
Sodann fragt Frau von den Driesch zur Veränderungsübersicht auf Seite 3 nach, ob bei A13 beim Stellenanteil 0,95 eine Absenkung oder eine Teilzeitbeschäftigung vorlag.
Frau Müller-Deilmann erwidert, dass es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelte.
Frau von den Driesch hinterfragt die Ausführungen für den Bereich A 11.
Frau Müller-Deilmann führt hierzu die Hintergründe aus und sagt, dass es sich um die Stelle handelt, die das Personalentwicklungskonzept (PEK) umsetzen soll.
Frau von den Driesch erkundigt sich nach dem Stellenanteil für den Arbeitsschutz.
Frau Müller-Deilmann erläutert die Zusammensetzung der Stellenanteile in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Herr Müller fragt nach den Aufgaben der neu vorgesehenen IT-Stellen und möchte wissen, wie sich diese voneinander abgrenzen.
Frau Müller-Deilmann antwortet wie folgt: Die zusätzliche Stelle für den FB Zentrale Verwaltungssteuerung soll die beiden bestehenden Mitarbeiter in diesem Bereich entlasten. Die IT-Koordination in den Schulen soll den FB 202 Bildung und Soziales im Bereich der Schulen unterstützen. Die Stellen sind unabhängig voneinander.
Herr Johnen begrüßt die IT-Stellen und sieht hier den Bedarf.
Herr Müller begrüßt die zusätzliche Stelle im Bereich der Bauaufsicht und fragt, ob dadurch die Bearbeitungszeiten verkürzt werden können.
Herr Thies erwidert, dass die Beratungen im Baubereich sehr vielfältig sind, daher könne zum jetzigen Zeitpunkt dazu noch keine Aussage getroffen werden.
Herr Steinke fragt, ob die zusätzlichen Stellen im Baubetriebshof überprüft worden seien und ob diese kompensiert werden könnten.
Herr Thies erläutert die Zusammenstellung des Verwaltungsbereiches des Baubetriebshofes. Die Stellen wurden in den früheren Jahren aus unterschiedlichen Gründen zurückgefahren. Dennoch seien die Arbeiten dort nicht weniger geworden. Bei den zusätzlichen Stellen im Bereich der Grünabfallsammelstelle handele es sich z.B. um zusätzliche Arbeiten, die nur durch zusätzliches Personal umgesetzt werden können.
Herr Johnen ist froh darüber, dass der Baubetriebshof in den vergangenen Jahren personell verstärkt worden ist, das Ergebnis könne man in verschieden Bereichen im Stadtgebiet auch deutlich sehen. Da die Grünabfallsammelstelle noch nicht eingerichtet ist, solle zunächst in diesem Jahr nur eine Stelle besetzt werden und die zweite Stelle später.
Herr Thies hält dies für umsetzbar, da die Grünabfallsammelstelle zum 01.01.2022 starten soll. Die Auswirkungen können im Haushalt entsprechend berücksichtigt werden.
Herr Wolters erinnert daran, dass die Gemeindeprüfungsanstalt NRW vor einigen Jahren bei ihrer letzten Prüfung der Stadt Wegberg bescheinigt hat, sich im Bereich des Personalbestandes im Vergleich gegenüber anderen Städten im unteren Niveau zu bewegen.
Frau von den Driesch erinnert daran, dass sie im Haushaltsgespräch darum gebeten habe, dass die Aufwendungen der zusätzlichen Stellen einzeln aufgeführt werden.
Herr Steinke mahnt, die Aufwendungen im Blick zu behalten.
Frau Müller-Deilmann stellt die Aufwendungen der zusätzlichen Stellen für den Fachbereich Baubetriebshof kurz dar und nennt die Summen.
Herr Thies weist darauf hin, dass die Aufwendungen für die Grünabfallsammelstelle auch entsprechende Erträge bringen, die zuvor durch die Fremdvergabe nicht vorlagen. Durch die zusätzlichen Stellen werde es insgesamt auch zu Serviceverbesserungen kommen.
Herr Stock erläutert, dass die zusätzlichen Stellen im Baubetriebshof für das Jahr 2021 nicht voll im Haushalt einkalkuliert sind und das hier gfls. Verschiebungen durch spätere Einstellungen möglich sind. Dies werde im Rahmen der Haushaltsberatungen noch dargestellt.
Herr Nießen verlässt die Sitzung und meldet sich beim Schriftführer ab.
In Bezug auf die beiden Maschinisten-Stellen fragt Herr Johnen nach, ob die Maschinen zuerst gekauft worden sind und jetzt das Personal dafür eingestellt werden soll.
Herr Thies antwortet, dass hierbei eine Entlastung des bestehenden Personals erfolgen soll und dies zur einer Steigerung der Effizienz führe.
Herr Johnen will wissen, wie sich das in Zahlen auswirkt.
Frau Müller-Deilmann erläutert, dass die Stellen mit Entgeltgruppe 5 kalkuliert seien und nicht wie die sonstigen Stellen im Baubetriebshof mit Entgeltgruppe 6.
Herr Müller schlägt vor, die Besetzung der zwei Maschinistenstellen auf zwei Jahre aufzuteilen.
Herr Johnen fragt, ob für die PEK-Stelle eine interne Besetzung vorgesehen ist.
Frau Müller-Deilmann bejaht dies.
Frau von den Driesch fragt nach, ob hierfür unbedingt eine Beamtenstelle vorgehalten werden muss.
Frau Müller-Deilmann erläutert, dass bei internen Stellenausschreibungen auch den Beamten und Beamtinnen die Möglichkeit gegeben werden soll, sich auf diese Stellen zu bewerben.
Herr Müller begrüßt die PEK-Stelle und findet es gut, dass somit die Maßnahmen des Personalentwicklungskonzeptes auch umgesetzt werden.
Herr Johnen fragt nach einer erweiterten Begründung, warum für den Bereich der Feuerwehr eine zusätzliche Stelle benötigt wird.
Frau Karneth erläutert, dass die Feuerwehr ihrer gesetzlichen Aufgabe, sogenannte Brandverhütungsschauen durchzuführen, in den letzten Jahren wegen der von der Bezirksregierung Köln geforderten Wachpräsenz nur sehr vereinzelt nachkommen konnte. In Wegberg gebe es 283 Gebäude, die eigentlich in regelmäßigen Abständen (3 bzw. 6 Jahre) auf ihren Brandschutz hin überprüft werden müssten. Rein rechnerisch heißt das, dass im Schnitt jährlich 65 Brandschauobjekte zu überprüfen wären. De facto gab es 2020 aber nur eine Brandverhütungsschau und 2019 lediglich vier. Der Feuerwehrbeamte, der zu Brandverhütungsschauen im Stadtgebiet unterwegs ist, kann nicht gleichzeitig für die Wachpräsenz zur Verfügung stehen. Brandverhütungsschauen lassen sich also nur für Tage organisieren, an denen 4 Mann gleichzeitig im Dienst sind. Dies ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit dem vorhandenen Personalbestand verlässlich und langfristig planbar nicht hinzubekommen.
Herr Johnen meldet für diesen Tagesordnungspunkt noch generellen Beratungsbedarf an und schlägt vor, die Beratung in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fortzuführen.
Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Herrn Johnen.
