29.06.2021 - 7.1.1 Sichere Häfen hier: Fortführung der Beratungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 29.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arndt macht nochmals deutlich, dass seiner Fraktion der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht weit genug gehe und sie sich auf Grund dessen bei der Abstimmung enthalten werden.
Herr Nießen erkundigt sich zu Punkt 2, ob nach einer heutigen Beschlussfassung die Verpflichtung bestehe, mehr Personen aufzunehmen als die, die vom Land zugewiesen werden. Außerdem fragt er, ob hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen würden.
Herr Pint erklärt, dass durch den Grundsatzbeschluss keine definitive Aufnahme von Personen beschlossen sei. Der heutige Beschluss gelte nur für den Fall, dass Land oder Bund Sonderkontingente übernähmen, die dann auf freiwilliger Basis auf die Kommunen der "Sicheren Häfen" verteilt werden könnten. Hierzu sei nach seiner Meinung auch ein konkreter Ratsbeschluss erforderlich.
Weiter führt Herr Pint aus, dass über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) eine Kostenpauschale für bestimmte Personenkreise gezahlt werde. Dies müsste dann auch für die zusätzliche Aufnahme im Zusammenhang mit den "Sicheren Häfen" erfolgen. Im Moment sei die Flüchtlingssituation relativ entspannt. Es handele sich in seinen Augen nur dann um eine freiwillige Leistung, wenn eine Aufnahme ohne ein entsprechendes Landes- oder Bundesprogramm erfolgen würde.
Beschluss:
Der Rat beschließt die folgende Erklärung zu beschließen:
- Die Stadt Wegberg solidarisiert sich weiterhin mit dem Netzwerk „Sichere Häfen“.
- Die Stadt Wegberg ist weiter bereit im Rahmen ihrer Aufnahmeverpflichtung geflüchtete Menschen aufzunehmen und erklärt sich darüber hinaus auch bereit, nach Erfüllung der Zuweisungsquoten, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten, wenn durch die zuständigen Stellen weitere humanitär veranlasste Aufnahmen erfolgen müssen.
