07.12.2021 - 8.3.1 17. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nießen fragt nach, ob der Verwaltung der abgedruckte Leserbrief bekannt sei.

Herr Thies antwortet, dass ihm der Inhalt des Leserbriefes bekannt sei.

Frau Karneth führt hierzu aus, dass gemäß § 8 der Baunutzungsordnung (BauNVO) ein Krematorium in einem Gewerbegebiet nicht allgemein zulässig ist, sondern wenn, dann möglicherweise nur ausnahmsweise als sogenannte Anlage für kulturelle Zwecke. Letzteres sei aber höchstrichterlich noch nicht entschieden. Im Gewerbegebiet Uevekoven sei ein Krematorium jedenfalls nicht zulässig, weil der Bebauungsplan die ausnahmsweise möglichen Nutzungen nach § 8 Absatz 3 BauNVO ausdrücklich ausschließe.

Frau Merz-Valsamidis macht deutlich, dass ihr die ehrbare Friedhofsruhe sehr am Herzen liege und diese werde durch die Ansiedlung des Krematoriums an der ausgewählten Fläche durchaus gestört. Außerdem mindere ein Krematorium  die Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete. Herr Schmitz erwidert, dass er die Haltung seiner Vorrednerin respektiere, er selbst aber ein Krematoriun in Friedhofsnähe als passend ansehe.

Herr Becker erkundigt sich, ob es eventuell eine grobe Einschätzung gebe, inwieweit die Wohnqualität der anliegenden Einwohner beeinträchtigt werde.

Herr Thies sagt, dass im Bauleitverfahren dies genau geprüft werde. Ein Satzungsbeschluss sei erst noch öffentlich zu diskutieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 27 (BM, CDU, SPD, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler, FDP, Die Linke)             

Ablehnung:   5 (Bündnis90/Die Grünen) 

Enthaltung:   1 (SPD)

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Krematorium“.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-51, Wegberg – Sondergebiet Krematorium.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan dargestellte Erweiterungsfläche für den Friedhof Wegberg künftig als ein Sondergebiet für ein Krematorium auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg westlich angrenzend zum Friedhof Wegberg im Eckbereich Friedhofstraße Karbahn. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.