21.12.2021 - 5.1.1 Bebauungsplan III-07, Dalheim - Rödgener Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 30 (BM, CDU, SPD, Freie Wähler, FDP,

    Aktiv für Wegberg)

Ablehnung:               5 (Bündnis 90/Die Grünen)

Enthaltung:     2 (Die Linke)

 

Reduzieren

Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 5 bis 6 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen.

 

2.

Ferner beschließt der Rat, den Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Marienberg, nördlich der Straße Hessenfeld und westlich der Rödgener Straße.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der bereits aktualisierten Fassung als Entscheidungsbegründung (Stand: November 2021- Anlage 3) übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße in Kraft.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 2, 10 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2021 (GV.NRW. S.822).

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1279&TOLFDNR=20877&selfaction=print