20.04.2021 - 1.4.1 Planungsaspekte für künftige Bebauungsplanverfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor Einstieg in die Beratung schlägt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Johnen vor, die Beratung und Beschlussfassung für jeden aufgeführten Planungsaspekt einzeln vorzunehmen, damit hier ein strukturierterer Ablauf erreicht werden könne. Gegen diesen Vorschlag werden seitens der Ausschussmitglieder keine Einwendungen erhoben.

 

 

1. Aspekt: Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßenraum

 

Hierzu weist Ratsfrau Otten auf die in der Vergangenheit erfolgten Baumfällungen auf der Heinsberger Straße hin und regt an, die Parkstreifen statt mit Bäumen, ggfls. besser mit Hecken oder Sträuchern einzufassen.

Der Techn. Beigeordnete Thies entgegnet, dass die Gegebenheiten hinsichtlich der Standorte der Bäume auf der Heinsberger Straße anders gewesen seien. Diese seien teilweise auf den Grundstücksgrenzen gepflanzt worden, was zwangsläufig in den Folgejahren zu Problemen führen musste.

Die heutigen Pflanztechniken hätten sich geändert und ermöglichten mit etwas Mehraufwand die unkritische Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum.

 

Ratsherr Müller bestätigt die Aussage des Techn. Beigeordneten und spricht sich für eine Koexistenz von Parkraum und Bäumen aus.

 

Auch Ratsherr Bonitz spricht sich für die Pflanzung von Bäumen im Straßenraum aus. Nach Ansicht seiner Fraktion solle ferner ein gleichberechtigtes Miteinander im Verkehrsraum zwischen PKW´s, Radfahrern und Fußgängern gestärkt werden.

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßenraum, wie in der Beratungsvorlage empfohlen, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Straßenbreite und öffentliches Grün im Straßeraum, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

 

 

2. Aspekt: Grundstücksgrößen

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Grundstücksgrößen, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Grundstücksgrößen, auf Grundlage der in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.

 

 

3. Aspekt: Geschossigkeit

 

Ratsfrau Otten regt hierzu an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu erweitern, dass neben den Teilbereichen für Gebäude mit flachen Walmdächern auch die Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern, im Hinblick auf eine mögliche Dachbegrünung, berücksichtigt werden sollte.

Ratsherr Ostendorp spricht sich gegen eine zu enge Fixierung der Dachform aus.

Dies wird auch vom sachkundigen Bürger Vogel unterstützt.

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Geschossigkeit, in erweiterter Fassung  zur Abstimmung auf. Dieser umfasst jetzt Teilbereiche für Gebäude mit flachen Walmdächern als auch Gebäude mit Flachdächern.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Geschossigkeit in erweitertem Umfang, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

 

 

4. Aspekt: Öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt öffentliche Grünflächen, Spielplatzflächen, auf Grundlage der in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.

 

 

 

5. Aspekt: Vorgartengestaltung

 

Der Techn. Beigeordnete Thies teilt mit, dass ihn zu diesem Thema gestern noch eine Email des NABU erreicht habe, in dem sich dieser deutlich für Maßnahmen hinsichtlich einem Entgegenwirken bei der weiteren Anlegung von Schottergärten ausgesprochen habe.

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Vorgartengestaltung, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Vorgartengestaltung, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

 

 

6. Aspekt: Einfriedungen zur Straßenseite

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Einfriedungen zur Straßenseite, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Einfriedung zur Straßenseite, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

 

 

7. Aspekt: Dachbegrünung

 

Der Vorsitzende ruft den Aspekt Dachbegrünung, wie in den Beratungsvorlagen beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19 (alle anderen)

Ablehnung: 1 (FDP Fraktion)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Dachbegrünung, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

Auf die Erarbeitung eines Anreiz-Modelles wird verzichtet.

 

 

8. Aspekt: Pflanzgebote auf privaten Grundstücken

 

Der sachkundige Bürger Vogel beantragt eine Reduzierung dieses Aspektes darauf, dass durch Bäume keine Verschattung von benachbarten Photovoltaikanlagen erfolgen dürfe.

Ratsfrau Otten hält diese Forderung für sehr schwierig in Bezug auf eine langfristige Planung. Eine entsprechende Regelung hierzu sei auch bereits durch das Nachbarschaftsrecht getroffen.

 

Ratsherr Bonitz erkundigt sich hinsichtlich einer Information an die Grundstückseigentümer über die zur Auswahl stehenden Baumarten.

Der Techn. Beigeordenter Thies erläutert, dass jeweils eine Liste der relevanten Baumarten/Gehölze zur Verfügung gestellt werde.

 

 

Der Vorsitzende ruft den Antrag des sachkundigen Bürgers Vogel auf Reduzierung des Pflanzgebotes zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion Die Linke:

Zustimmung: 1 (Die Linke)

Ablehnung: 16 (FW, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP)

Enthaltung: 3 (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Beschluss zum Antrag der Fraktion Die Linke:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke auf Reduzierung des Pflanzgebotes im Hinblick auf eine mögliche Verschattung ab.

 

 

Der Vorsitzende ruft sodann den Aspekt Pflanzgebote auf privaten Grundstücken, wie in der Beratungsvorlage beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18 (alle anderen)

Ablehnung: 2 (FDP, Die Linke)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Pflanzgebote auf privaten Grundstücken, mit den in der Beratungsvorlage VO/0062/21 dargestellten Zielvorstellungen, bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe und der weiteren Planunterlagen einfließen zu lassen.

 

 

9. Aspekt: Solaranlagen

 

Ratsfrau Otten spricht sich dafür aus bei diesem Punkt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Ratsherr Bonitz hält hingegen eine Festschreibung zur verpflichtenden Errichtung von Photovoltaikanlagen für erforderlich.

 

Auch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hält eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 4 kWp (Kilowatt Peak) für wichtig.

 

Der Techn. Beigeordnete Thies weist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der technischen Weiterentwicklung hin.

 

 

Der Ausschussvorsitzende fasst auf Basis der bisherigen Diskussion die Positionen der Fraktionen zur Festschreibung von Solaranlagen wie folgt kurz zusammen:

CDU Fraktion

Keine Festschreibung hinsichtlich einer Verpflichtung zu regenerativen Energien

SPD Fraktion

Festschreibung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, u.a.

Bündnis90/Die Grünen

Festschreibung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung in Höhe von 4 kWp

Die Linke

Festschreibung von Solaranlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung in Höhe von 7 kWp

 

Ratsherr Johnen teilt mit, dass die Forderung der Fraktion Die Linke, somit die weitest gehende sei und stellt diese zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1 (Die Linke)

Ablehnung: 19 (alle Anderen)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Die Linke auf generelle Festschreibung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen mit einer Mindestleistung von 7 kWp ist abgelehnt.

 

 

Sodann ruft der Ausschussvorsitzende die Forderung hinsichtlich einer generellen Festschreibung zur Nutzung von regenerativen Energien (SPD und Grüne) in Bebauungsplänen zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 7 (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, 3x SPD)

Ablehnung: 13 (FW, 2x SPD, CDU, Aktiv für Wegberg, FDP)

Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften lehnt die generelle Festschreibung einer Verpflichtung zur Nutzung von regenerativen Energien in Bebauungsplänen ab.

 

 

Sodann ruft der Ausschussvorsitzende den Aspekt Solaranlagen, wie in den Beratungsvorlagen beschrieben, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18 (FW, Bündnis90/Die Grünen, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg)

Ablehnung: 1 (FDP)

Enthaltung: 1 (Die Linke)

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt den Planungsaspekt Soloranlagen, auf Grundlage der in den Beratungsvorlagen dargestellten Umstände, nicht mit einer festen Zielvorstellung für künftige Bebauungsplanverfahren zu versehen.

 

 

Hier erfolgt zur Durchlüftung des FORUMs eine Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten.

 

 

Ratsfrau Otten fordert nach Fortsetzung der Sitzung, statt der Schaffung von weiteren Anreizen, eine Beratung der Bauwilligen durch einen Energieberater vorzunehmen.

Bürgermeister Stock weist darauf hin, dass heute Abend nur Leitlinien zur jeweiligen Prüfung im Rahmen des Planverfahrens zur Diskussion ständen. Die Details hierzu seien im Rahmen des einzelnen Bebauungsplanverfahrens zu erörtern.

 

 

Sodann ruft der Ausschussvorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung von Anreizen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen von Grundstücksverhandlungen bzw. durch entsprechende Hinweise, losgelöst von Bebauungsplanverfahren, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 15 (FW, SPD, CDU, Aktiv für Wegberg)

Ablehnung: 2 (Die Linke, FDP)

Enthaltung: 3 (Bündnis90/Die Grünen)

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften spricht sich für die Schaffung von Anreizen zur Umsetzung bzw. zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen der Vermarktung bzw. von Grundstücksverhandlungen aus, losgelöst von Bebauungsplanverfahren.

 

 

10. Energieeffizienz

Ratsherr Ostendorp beantragt die zusätzliche Aufnahme des Aspektes der Energieeffizienz.

 

Er regt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass für Neubauprojekte mindestens der KfW Standard 55 festgeschrieben wird.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, diesen Aspekt im Hinblick auf die Klimarelevanz und zur eingehenderen Erörterung zunächst an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zu verweisen und dort vorberaten zu lassen. Mit diesem Vorgehen erklärt sich Ratsherr Ostendorp einverstanden.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hinsichtlich der Verweisung des zusätzlichen Aspektes „Energieeffizienz“ an den Klimaausschuss zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften verweist den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hinsichtlich des weiteren Planungsaspektes „Energieeffizienz“ an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zur Vorberatung.

 

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