23.02.2021 - 3 Antrag der FDP-Fraktion vom 14.10.2020 betreffe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock berichtet, dass zuvor in der Interfraktionellen Runde ein Meinungsbild der Fraktionen abgefragt wurde, wonach der Antrag der FDP-Fraktion in der heutigen Sitzung eine Mehrheit finden könnte. So konnte die Verwaltung im Vorfeld zur heutigen Sitzung bereits den Antrag aufbereiten. Das Ergebnis ist den Ausschussmitgliedern gestern durch eine Excel Tabelle per Mail zugegangen. Hier wurden die entsprechenden Priorisierungen vorgenommen.

Herr Stock schlägt vor, den vorliegenden Antrag für die Haushaltsberatungen 2021 als erledigt zu betrachten, gleichwohl solle der Ausschuss jetzt beschließen, den Antrag für den Haushalt 2022 im Vorhinein zu beachten, sodass er sorgsam bearbeitet werden kann und die Liste frühzeitig vorliegen wird.

 

Herr Nießen verließt nochmals den gestellten Antrag sowie die von Frau Vieth am Montag versandte E-Mail. Weiter erklärt er, dass sich seine Faktion Frage, warum es hier zu einem Interpretationsspielraum gekommen sei. Die nummerische Reihenfolge sei eine eindeutige Formulierung. Für ihn stelle die Bearbeitung seines Antrages eine Missachtung des Antrages dar.

 

Herr Stock entgegnet, dass die Verwaltung trotz des zeitlichen Verzuges, für welchen sich die Verwaltung entschuldigt habe, es möglich gemacht wurde, den Antrag dennoch zu bearbeiten, um heute beschließen zu können. Weiter sichert er zu, den Antrag für den kommenden Haushalt zu berücksichtigen und frühzeitig Zahlenmaterial bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt die im Haushaltsplan 2021 und in Folgejahren geplanten Investitionen nummerisch zu priorisieren. Die Nummerische Reihenfolge soll beinhalten, dass die Verwaltung die rechtliche oder fachlich zwangsläufigste und unaufschiebbarste Investition zuerst und jede weitere Investition abfallend nach Ihrer rechtlichen oder fachlichen Zwangsläufigkeit Unaufschiebbarkeit oder Wichtigkeit benennt. Die Gewichtung der geplanten Maßnahmen soll für die Bereiche Hochbau, Straßenbau, Kanalarbeiten und sonstige Investitionen erfolgen und ist für jede Maßnahme fachlich zu begründen.