23.02.2021 - 5.3 Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beraten wird die Vorlage vom 12.02.2021 mit entsprechenden Anträgen der Fraktionen CDU und SPD sowie der Fraktion Die Linke.
Herr Johnen erläutert, dass die Fraktionen sich Gedanken dazu gemachten haben, wie eine Haushaltskonsolidierung und damit ein möglicher Verzicht auf eine Grundsteuererhöhungen umsetzbar sei. Im konsumtiven Bereich könnte durch Kürzungen in drei Bereichen eine Hebesatzerhöhung umgehen werden. 1. Im Bereich der Personalkosten in Höhe von 150.000 € 2. Im Bereich der Bilanzpolitik und der Aktivierung von Eigenleistungen 3. Im Bereich des Klimaschutzes. Dort könnten die angesetzten 352.000 € in einen konsumtiven und investiven Bereich aufgeteilt werden.
Herr Nelsbach erklärt, dass er eine Aussetzung der Erhöhung grundsätzlich für richtig halte. Dem Antrag der Fraktion Die Linke könne seine Fraktion sich größtenteils anschließen. Dem Finanzierungsvorschlag der CDU- und SPD-Fraktion könne er nicht mittragen.
Herr Nießen verließt nachfolgende Erklärung:
„Die FDP-Fraktion weist seit Jahren darauf hin, dass eine konsequente Haushaltspolitik erforderlich ist, um Steuererhöhungen zu vermindern bzw. abzumildern. Die Aufforderungen Standards zu prüfen, Baukosten zu begrenzen oder den Personalhaushalt im Blick zu halten sind in den Haushaltsreden der letzten Jahre und in den verschiedenen Sitzungsprotokollen nachzulesen. Wir wurden ignoriert. Weil sich Verwaltung und die Mehrheit des Rates sich auf das Fangnetz Steuererhöhung 2021 verlassen haben. Nun kommt es zum Schwur, und die Fraktionen von CDU, SPD und Grüne versuchen erneut, sich der Verantwortung zu entziehen.
Die Fraktionen schlagen vor, Personalkosten i.H.v. 150.000,00 € zu schieben. Nicht streichen. In 2022 belasten diese Stellen dann den Haushalt.
Die Aktivierung von Eigenleistungen ist eine sehr gute Maßnahme um den Haushalt zu entlasten bzw. die Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen Sie darf aber nicht zu Bilanztricksereien missbraucht werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Verwaltung in der Lage ist, diese Eigenleistung auch bilanzfest nachzuweisen. Seitens der Fraktion bestehen Zweifel, da uns bis heute nicht die Eigenleistung beim Feuerwehrgerätehaus Moorshoven benannt werden konnte.
Auch die Aufspaltung des Produkts Lokale Agenda in einen konsumtiven und einen investiven Bereich ist ein gangbarer Weg. Auch hier verteilt man ggfs. Kosten auf mehrere Jahre.
Soweit zu den Vorschlägen, die zumindest im Ansatz sinnvoll sind. Der entscheidende Punkt ist aber die Konsequenz, die CDU, SPD und die Grünen ziehen. Sie wollen diese Ersparnisse nutzen um die im Haushaltssicherungskonzept beschlossene Steuererhöhung ins nächste Jahr zu schieben.
Sie ignorieren völlig, dass der Haushalt 2021 mit einem Defizit von rund 1,5 Mio. Euro abschließt und das die Prognosen für die Folgejahre noch schlechter ausfallen. Dieses Defizit ist nicht eine Folge der Corona-Pandemie, dies ist Ausdruck eines strukturellen Problems der Stadt Wegberg. Dem Strukturproblem kann man auf der Ausgabenseite begegnen, dies ist dem Haushalt 2021 nicht zu entnehmen. Die zweite Möglichkeit ist die Einnahmenverbesserung. Und auch diese Variante wird von den drei Fraktionen ausgeblendet.
Dies ist eine unsolide Finanzpolitik zu Lasten der Folgejahre, die wir als FDP nicht mittragen. Daher stimmen wir dem Antrag nicht zu. Die Einsparungen würden wir begrüßen. Sie sollten aber nur zur Deckelung des Defizites dienen.
Nachtrag: Bei der Nennung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen als Antragsteller handelt es sich um einen Irrtum. Den Fehler bitte ich zu entschuldigen.“
Frau von den Driesch sagt, dass Ihre Fraktion die Steuererhebung gerne umgehen würde. Dennoch kann Sie dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion nicht folgen. Die Kompensation sei Ihrer Meinung nach durch Verzicht auf neue Stellen herbeizuführen.
Herr Arndt stellt zunächst klar, dass seine Fraktion diesen Antrag nicht mit gestellt habe. Weiter stellt er klar, dass die Stadt Wegberg durch ihre finanzielle Situation die Steuern erhöhen und zusätzlich sparen müsse. Dies stelle gerade in der derzeitigen Corona-Krise ein großes Problem dar. Seine Fraktion ist der Meinung, dass man die Bürger in der momentanen Situation nicht zusätzlich mit einer Steuererhöhung belasten könne. Die vorgeschlagenen Kompensationen könne er nur mit Bedenken folgen. Gerade im Bereich des Klimaschutzes müsse man darauf achten, dass es sich bei den künftigen Maßnahmen tatsächlich um Maßnahmen des Klimaschutzes handele. Den Vorschlägen der Fraktion Die Linke könne sich seine Fraktion größtenteils anschließen.
Herr Wolters stellt klar, dass seine Fraktion zunächst der Auffassung gewesen sei, dass eine Erhöhung der Steuern unumgänglichen sei. Durch die getätigten Gespräche wurden hätten sich aber doch Möglichkeiten eröffnet, eine Erhöhung eventuell noch abzuwenden. Der vorliegende Antrag zeige konkrete Vorschläge, über den Weg dorthin könne man diskutieren.
Herr Becker erklärt, dass seine Fraktion klar gegen eine Erhöhung der Hebesätze sei. Seiner Meinung nach würden noch zu viele freiwillige Leistungen getätigt wie zum Beispiel die Erneuerung des Mühlenweihers sowie ein erheblicher Stellenzuwachs. Entweder müsse man die Steuern 2024 massiv erhöhen oder die Stadt komme aus dem Haushaltssicherungskonzept nicht heraus.
Herr Nelsbach fragt nach, ob der Haushalt bei einem Verzicht auf die Hebesatzerhöhung noch genehmigungsfähig sei.
Herr Stock erklärt, dass die Verwaltung aktuell noch keinen Auftrag habe, 400.000 € durch Kompensationsmaßnahme einzusparen. Bei einer Zustimmung durch den Ausschuss sei es die Aufgabe der Verwaltung, gemeinsam mit der Kommunalaufsicht, zu prüfen, ob das gewählte Verfahren eine Zustimmung der Kommunalaufsicht erfährt. Hierüber soll im Rat berichtet werden. Die Verwaltung werde nur einen Vorschlag vorlegen, welche die Kommunalaufsicht so mittrage.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 2021 konsumtive Mittel in Höhe von
mindestens 400.000 Euro als Kompensation für die eingeplante Erhöhung der Grundsteuer A und B einzusparen und diese entsprechend im Haushaltssicherungskonzept abzubilden.
