16.11.2021 - 1.4 Mitteilungen des Bürgermeisters - öffentlicher ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.4
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:
1.4.1 Liste der unerledigten Anträge
1.4.2 Bericht über die Situation der Flüchtlinge
Zusatz:
Herr Becker erkundigt sich nach dem Sachstand des Integrationskonzeptes.
Herr Pint antwortet, dass dieses noch in Arbeit sei, ein genauer Zeitpunkt für
die Vorlage könne leider nicht benannt werden.
Auf Nachfrage von Frau Day erklärt Herr Pint, dass in der Nordstraße WLAN
grundsätzlich zur Verfügung stehe. Durch die geringen zur Verfügung
stehenden Bandbreiten wurde der Empfang allerdings auf die öffentlich zugänglichen Bereiche (Flur, Gemeinschaftsraum, Treppenhaus) beschränkt, strahlt aber auch in einige Zimmer ab. Die Nutzung des Gemeinschaftsraumes sei längere Zeit wegen Corona leider nicht möglich gewesen, die Planungen und Abstimmungsgespräche zu einer intensiveren Nutzung seien aber im Gange.
1.4.3 Sachstand Erneuerung Skaterplatz
1.4.4 Stellenbesetzungsverfahren Schulleitungsstellen
1.4.5 Sprayprojekte mit Jugendlichen
Zusatz:
Frau Day dankt den Künstlerinnen und Künstlern für die tolle Arbeit.
Sie wünscht sich weitere Sprayflächen im Stadtgebiet und bittet die
Verwaltung, nach zusätzlichen Fördermitteln zu suchen.
Frau Karneth teilt zusätzlich mit:
1.4.6 Energiekostenanteil der Vereine zur Nutzung der Sporthallen
Nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.02.2021 wurde auf die Erhebung des von den Vereinen zu zahlenden pauschalen Energiekostenanteils für die Nutzung städtischer Turn- und Sporthallen für das Jahr 2020 ganz verzichtet, da auf Grund der Corona-Pandemie nur eine sehr stark eingeschränkte Inanspruchnahme der vereinbarten Nutzungsstunden möglich war.
Ab dem 02.11.2020 bis einschließlich 06.06.2021 blieben die Turnhallen auch 2021 Corona bedingt für den Vereinssport erneut für etwa ein halbes Jahr geschlossen.
In den Sommer- und Herbstferien wurden den Vereinen -wegen der langen Schließungszeiten und auf Beschluss des Rates- die Hallen zur unentgeltlichen Nutzung zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Vereinen -aufgrund der geringer zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten-, nur die Hälfte des für 2021 eigentlich zu zahlenden Energiekostenanteiles zu berechnen.
Der hierdurch entstehende Einnahmeverlust der Stadt beträgt ca. 5.000,00 €. Da dies abweichend von den vom Rat beschlossenen Richtlinien erfolgen soll, wird zu dieser Thematik eine Vorlage zur nächsten Ratssitzung am 07.12.2021 eingebracht.
1.4.7 Online-Hallenbelegung der Turn- und Sporthallen
Ab dem 01.01.2022 steht den Nutzern und Nutzerinnen der städtischen Turn- und Sporthallen ein Online-Belegungstool zur Verfügung. Für registrierte Benutzer*Innen ist es dann möglich sich für jede Halle eine Belegungsübersicht aufzurufen und weitere Nutzungsstunden online zu beantragen.
Die Vereine haben sich bereits größtenteils registriert, die Verfahrensbeschreibung wird den Vereinen in der nächsten Woche zugeleitet, so dass das Verfahren dann freigeschaltet werden kann.
1.4.8 Förderprogramme des Landes
hier: Fragen aus der Ratssitzung am 09.11.2021 unter TOP 3.3 „Aufholen
nach Corona“
Bis wann müssen die 62.030 Euro (Schulträgerbudget „Extra Geld“) abgerufen werden?
Die Gesamtsumme aus diesem Förderprogramm ist bereits als feste Zuweisung eingegangen und muss bis zum 31.07.2022 verausgabt werden. Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
Wer wird wie über die Entscheidung informiert?
Bei der Durchführung des Landesprogrammes handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird in Absprache mit den Schulen über die Verwendung entscheiden und nach Abschluss der Maßnahme im BISKDS berichten.
Welches Volumen hat die Förderung "Extra Zeit"?
Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Sommerferien 2022
36 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Das Land wird die Gesamtfördersumme auf bis zu 60 Millionen Euro bedarfsgerecht erhöhen, soweit dies erforderlich ist.
Bislang sind alle Anträge der Stadt Wegberg innerhalb weniger Tage genehmigt worden. Die Schulen sind weiter aufgefordert, entsprechende Projekte einzureichen.
Welche schulübergreifenden Maßnahmen werden im Rahmen der Maßnahme Extra-Geld durchgeführt?
Bevor in Abstimmung mit den Schulen über die Verwendung der Mittel entschieden wird, sollen die Bestimmungen über die Vergabe der Bildungsgutscheine abgewartet werden. Hier hat das Land bislang noch keine verbindlichen Regeln erlassen.
