23.11.2021 - 4.1 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Johnen hält die Errichtung einer Photovoltaikanlage für eine gute Überlegung.
Herr Müller nimmt den Beschluss wohlwollend zur Kenntnis. Er stellt die Frage zum Personalaufwand und wie die Umsetzung, z. B. durch eine Bürgerbeteiligung realisiert werden können auch spricht er das Thema des Eigenverbrauchs an.
Herr Thies erläutert hierzu, dass die Kläranlage jährlich einen zusätzlichen Bedarf von 1,3 Millionen Kilowattstunden habe, der nicht über das vor Ort verbaute Blockheizkraftwerk abgedeckt werden könne. Seiner Einschätzung nach, könne per Photovoltaik etwa 450.000 Kilowattstunden erzeugt werden. Somit ist die Photovoltaikanlage in einer vorteilhaften Lage aufgestellt im Hinblick auf den Eigenverbrauch sinnvoll. Auch habe die Verwaltung vorab geklärt, welche Module für die Stadt Wegberg am besten sei, gerade im Hinblick auf die Verträglichkeit für die Umwelt. Man möchte mit der Aufstellung der Photovoltaikanlage nicht in die Natur eingreifen. Es gebe hierzu ein großes Einvernehmen mit der Bezirksregierung Köln, die keine Bedenken geäußert habe. Als Zeitschiene für eine Montage wird ein Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.
Herr Day fragt nach, ob auch Überlegungen zu weiteren Standorten vorgenommen wurden.
Herr Thies bejaht dies, allerdings sei es sehr schwierig geeignete Flächen zu finden, die nutzbar für die Aufstellung einer Photovoltaikanlage sind.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ beschließen.
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-52, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.
Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,6 ha liegt in der Gemarkung Wegberg östlich angrenzend zur Kläranlage im Eckbereich Grenzlandring / Feltenbergweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetztes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
