23.11.2021 - 4.2 Planungsaspekte für künftige Bebauungsplanverfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller äußert, dass seine Fraktion planungsrechtliche Bedenken habe. Er fragt, ob es noch andere Möglichkeiten gebe. Er verstehe nicht, warum hier ein juristisches Problem seitens der Verwaltung vorgeschoben werde.

 

Herr Thies erläutert, dass die Effizienzklassen, die noch vor zwei bzw. drei Jahren aktuell waren, zeitlich überholt und somit nicht mehr effektiv seien.

Das Baurecht schreibe die Effizienzklassen vor. Der aktuelle Stand sei dann relevant, wenn die Unterschrift geleitstet werde.

 

Herr Müller erklärt, dass die Zielsetzung sein müsse, die Investoren in die Pflicht zu nehmen und die aktuellen Energiestandards zu fordern.

 

Herr Thies erwidert, dass sei beim jetzigen Stand gegeben.

 

Frau Karneth verweist auf § 9 des Baugesetzbuches hin. Nur die dort aufgeführten städtebaulichen Gründe können im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

Herr Johnen sagt, dass er dem Vorschlag von Herrn Müller folgen würde, es wäre ein guter Kompromiss, selbstverpflichtend nach § 9 Absatz 1 des Baugesetzbuches vorzugehen.

 

Herr Müller sagt, dass man aber von der Selbstverpflichtung jederzeit abweichen könne.

 

Herr Johnen möchte gerne in der nächsten Sitzung das Thema der „Selbstverpflichtung“ als Tagesordnungspunkt aufnehmen.

 

Die Vorsitzende lehnt dies ab.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 15 (CDU, SPD, Aktiv für Wegberg, Freie Wähler, FDP) 

Ablehnung:   0

Enthaltung:   4 (Bündnis90/Die Grünen, Die Linke)

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Beschluss:

Der Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus schlägt dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften vor, Vorgaben zur Energieeffizienz bzw. energetischen Qualität von Gebäuden aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht in die Festsetzungen zukünftiger Bebauungspläne aufzunehmen.