27.05.2021 - 5.2 Anfrage der Fraktion Aktiv für Wegberg nach § 1...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stock macht darauf aufmerksam, dass die Beantwortung zu Frage 2 der Anfrage, in der Ratssitzung am 29.06.2021 erfolgen werde.

Antwort des Dezernats III zu Frage 2:

Leider kann diese Frage so nicht beantwortet werden. In fast jeder Baumaßnahme befinden sich Aufgaben, welche theoretisch durch Mitarbeiter des Bauhofs (Elektro, Schreinerei, Schlosserei…) erledigt werden könnten.

Externe Dienstleister sind auch Ingenieurbüros, Architekten und Spezialfirmen. Diese besitzen eine benötigte und fehlende Ressource, welche die Stadt Wegberg in diesem Fall nicht hat. Ressourcen können sein:

- Spezialmaschinen, welche eine Aufgabe besonders effektiv durchführen

- Fachwissen, welches durch Externe in das Projekt eingebracht werden muss

- aktuell Zeit, welche aufgrund von Projektdoppelungen etc. von der Stadt nicht mit eingebracht werden kann.

Es ist in der Praxis üblich, dass bei anstehenden Arbeiten, welche auch von Fachkräften der Stadt erledigt werden könnten (z.B. Elektroarbeiten), die Kapazität zum benötigten Zeitfenster abgefragt werden. Gemeinsam wird über das sinnvollste weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Frau von den Driesch erkundigt sich, wie es zu der Differenz zwischen den jeweiligen Haushaltsansätzen und dem IST-Ergebnis kommen konnte.

Herr Stock sichert eine Beantwortung zum Protokoll zu.

Antwort des Fachbereichs Zentrale Verwaltungssteuerung:

In der Planung zur Personalkostenhochrechnung werden in jedem Jahr alle Informationen aufgenommen, die Personalaufwendungen verursachen und verursachen könnten. Auf dieser Grundlage werden z.B. Tarifsteigerungen, Stellennachbesetzungen, neue Stellenbesetzungen, befristete Teilzeitbeschäftigungen, Höhergruppierungen, Stufensteigerungen etc. mit eingerechnet. Bei der Kalkulation wird immer von der "Worst-Case" Situation ausgegangen, damit auch alle Möglichkeiten und Variablen berücksichtigt sind. Einsparungen können sich z.B. bei niedrigeren Tarifsteigerungen (als kalkuliert), späteren Stellenbesetzungen, längeren krankheitsbedingten Ausfällen (Krankengeld durch die Krankenkasse) usw. ergeben.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

 

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