29.06.2021 - 2.2.1 Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße; Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Arndt teilt mit, dass seine Fraktion sich dem Beschlussvorschlag nicht anschließen könne, da hierdurch die Umweltprüfung im Verfahren entfalle.

 

Der sachkundige Bürger van Hal erkundigt sich hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren.

Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass eine Beteiligung der Bürgerschaft wie in einem „normalen“ Bebauungsplanverfahren erfolgen werde.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 (Alle anderen)

Ablehnung: 3 (Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor,

 

a)     Den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 01.09.2020 zum Bebauungsplan I-50, Wegberg – Venloer Straße aufzuheben und

b)     die Aufstellung des Bebauungsplanes I-50, Wegberg – Venloer Straße auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches neu zu fassen.

 

Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße Kringskamp, nördlich der Straße Schwalmweg und östlich der Venloer Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.

Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

 

 

 

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