21.09.2021 - 1.9 Bürgerantrag gem. §24 GO NRW verkehrsregelnde M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Johnen macht deutlich, dass der Antrag für den Bürger zu wenig begründet sei. Weiter erklärt er, dass die neue B221 im letzten Jahr für den Verkehr freigegeben wurde, hingegen die aufgeführten Messungen auf das Jahr 2015 zurückgehen, sodass die Messungen von 2015 nicht als Begründung herangezogen werden können.

Herr Schulz erklärt, dass die Neuanlegung der B221 keine verkehrsmäßigen Auswirkungen auf den Waldweg sowie die Roermonder Bahn hatte.

Herr Arndt erklärt, dass er diesen Radweg begrüße, es allerdings bedauere, dass dieser an „Sechs Eichen“ ende. Er schlägt vor, das Tempolimit 30 km/h vorzuverlegen bis vor „Sechs Eichen“.

Herr Johnen wirft ein, dass das Vorziehen des Tempolimits nicht zielführend sei.

Auch Herr Nießen sieht diese Strecke nicht als gefährlich an.

Herr Becker fügt an, dass man nicht überall Tempo 30 durchsetzen könne, dies würde nicht kontrollierbar sein.

Auch Herr Day ergänzt, dass dies nicht zum gewünschten Ergebnis führe.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 15 

Ablehnung: 4 (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 SPD) 

Enthaltung: 1 (Die Linke)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis. Der Bürgerantrag wird zurückgewiesen. Die Antragsteller sind von der Verwaltung zu informieren.