14.12.2021 - 2.1 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Clever sagt, dass für den Jahresabschluss 2018 seitens der Verwaltung empfohlen wurde, auf einen Gesamtabschluss zu verzichten, da es keine verselbstständigten Aufgabenbereiche geben würde und bittet die Gäste der GPA um eine Einschätzung, ob dies korrekt gewesen sei. Ferner bittet er um eine Einschätzung, ob beim Jahresabschluss 2020 die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden, nach denen der Abschluss innerhalb von drei Monaten vorzulegen sei. Der Jahresabschluss 2020 wäre jedoch erst im Dezember 2021 vorgelegt worden.

 

Frau Wandmacher verweist zum Gesamtabschluss auf die Fußnote auf Seite 36 und möchte die Antwort zum Protokoll nachreichen.

 

Anmerkung der Schriftführung

Die GPA NRW hat am 20.01.2022 folgendes per Email mitgeteilt:

 

„Ob für das Jahr 2018 eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses besteht, war nicht Gegenstand der Prüfung. Im Jahr 2015 haben wir die Stadtentwicklungsgesellschaft als nicht von untergeordneter Bedeutung gewertet und die Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses erkannt. Nach Auskunft der Verwaltung haben sich die Aufgaben der Gesellschaft in den letzten Jahren gewandelt und deren Bedeutung wird von Seiten der Stadt Wegberg nun als geringer eingeschätzt, so dass keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses mehr bestünde. Diese Einschätzung wurde von der gpaNRW nicht überprüft. Insofern kann die gpaNRW keine Auskunft dazu geben, ob die Einschätzung der Verwaltung bezogen auf das Jahr 2018 richtig ist. Ab dem Haushaltsjahr 2019 beabsichtigt die Stadt die Regelungen des § 116a GO NRW anzuwenden und keine Gesamtabschlüsse mehr aufzustellen. Auch diese Bewertung haben wir nicht überprüft, jedoch haben wir den Hinweis gegeben, dass die Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses mit Hilfe des den Kommunen zur Verfügung stehenden gpaNRW-Tools 1573469273_prfung_ga-befreiung_gpanrw_30-10-2019.xlsx (live.com) überprüft werden sollte.“

 

Frau Kaspar sagt, dass es das Ziel sein soll, die Fristen einzuhalten. Frau Kühlen antwortete, dass Wegberg im Vergleich mit anderen Kommunen nicht weit zurück liege. Herr Clever entgegnet, dass eine gesetzliche Frist einzuhalten sei.

 

Frau Kaspar weist darauf hin, dass es beim Bericht der GPA um die Feststellung des Jahresabschlusses gehe, nicht um die Aufstellung und diese Fristen wären für 2019 und in den Vorjahren weitestgehend eingehalten worden und verweist auf Seite 56 des Berichtes.

 

Herr Cassel bedankt sich für den Bericht und sagt, dass es in den letzten Jahren große Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und der Feststellung des Jahresabschlusses gegeben habe und fragt, ob die GPA bei ihrer Prüfung feststellen konnte, worin die Gründe liegen.

 

Frau Wandmacher sagt, dass das Land für die Entwicklung der Steuereinnahmen Orientierungsdaten zur Planung im Haushalt gebe. Die GPA habe festgestellt, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen oft anders wäre und dass Wegberg bei der Gewerbesteuer im Überprüfungszeitraum erhebliche Mehreinnahmen hätte. Die Schwankungen bei den Steuereinnahmen in Wegberg wären der GPA nicht als außergewöhnlich aufgefallen und seien nachvollziehbar. Zudem gebe es durch die Prüfung des Kreises eine weitere Kontrolle, die sicherstellt, dass die Haushaltsplanungen seriös seien.

 

Herr Cassel bedankt sich und fragt, ob die Zahlen, die die Fachbereiche zur Planung des Haushaltes geben, angemessen seien oder ob aufgefallen wäre, dass hierbei zu große Puffer einkalkuliert würden.

 

Frau Wandmacher antwortet, dass die Mittelanmeldung bei der Prüfung nicht betrachtet worden sei, sie aber hier generell keine Gefahr sehe, da die Anmeldungen in der Kämmerei ja geprüft würden und unrealistisch hohe Ansätze nicht möglich wären. Frau Kaspar weist darauf hin, dass der Haushalt immer ein Gemeinschaftswerk der gesamten Verwaltung und des Rates sei und es positiv gesehen werde, dass die Jahresabschlüsse positiv und nicht negativ ausgefallen seien. Man könne nicht immer alles vorhersehen aber grundsätzlich gebe es die Möglichkeit zur Planung von Luftschlössern nicht mehr und dies sei in den allermeisten Kommunen so.

 

Herr Cassel weist darauf hin, dass er eine genauere Prüfung der Haushaltsanmeldungen und der Personalkosten für wichtig und hilfreich gehalten hätte.

 

Frau Kaspar antwortet, dass dies in der Zeit der Prüfung nicht möglich gewesen wäre und deshalb auch nicht Gegenstand der Prüfung war.

 

Herr Nelsbach sagt, dass viele Ermächtigungsübertragungen und neuen Haushaltsanmeldungen im Folgejahr nicht abgearbeitet würden und bittet die GPA um Informationen, wie sichergestellt werden könne, dass diese auch abgearbeitet würden.

 

Frau Kaspar antwortet, dass man darauf achten soll, nur das im Haushalt einzuplanen, was personell umsetzbar sei und nicht das was man wünscht. Dies wäre aber ein Phänomen, welches in fast jeder Kommune vorkomme.

 

Herr Nelsbach bittet um Unterstützung durch die GPA im Bereich des Finanzcontrollings und fragt, ob es hierzu seitens der GPA Handreichungen gebe, die zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Frau Wandmacher verweist auf den Prüfbericht und sagt, dass dieser bereits Vorschläge und Kennzahlen enthalte. Durch die Neuanschaffung der IKVS-Software wäre ein Controlling nun viel besser möglich und Wegberg sei dadurch nun gut positioniert.

 

Herr Becker fragt nach, ob es durch die neue Software möglich sei, dass die Politik dadurch die Möglichkeit hat, Anforderungen vorzugeben und sich mit der Verwaltung auf ein Verfahren zu einigen.

 

Frau Kaspar schlägt vor, intern zu schauen, bei welchen Kommunen die GPA das Berichtswesen als sehr positiv empfunden habe, und der Kämmerin hierzu Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Becker fragt, ob in der im Bericht genannten Steigerung der Personalkosten 2019 bis 2024 die 10 neuen Stellen, die 2020 bewilligt wurden, enthalten seien. Frau Wandmacher verneint dies.

 

Herr Bonitz bedankt sich für den Bericht und fragt, ob es zur Unterstützung des HSK nach Meinung der GPA möglich ist, trotz der im Bericht genannten geringen Personalquote Personalkosten einzusparen oder ob dadurch Pflichtaufgaben der Verwaltung eingeschränkt würden.

 

Frau Kaspar antwortet, dass die Personalkosten nicht erneut geprüft wurden aber sie sich aufgrund der dünnen Personalausstattung schwer vorstellen könne, dass weiteres Personal eingespart werden könne.

 

Herr Cassel sagt, dass er die im Bericht genannte Personalkostensteigerung von 6,9 % bei einer durchschnittlichen Tariferhöhung von 1,5 % nicht nachvollziehen könne.

 

Frau Kaspar antwortet, dass dies nicht nur die Tarifsteigerungen seien, sondern hauptsächlich die Steigerung der Pensionsrückstellungen.

 

Herr Nelsbach fragt, ob es möglich ist, dass die Stadt Wegberg kurzfristig eine Prüfung der Personalkosten durch die GPA beauftragen könne.

 

Frau Kaspar antwortet, dass nur das Land die GPA mit einer Prüfung beauftragen könne. Kommunen können die GPA aber um Beratung bitten.

 

Herr Nelsbach fragt, ob es möglich ist, das Personal effizienter einzusetzen.

 

Frau Wandmacher antwortet, dass die Personalquote gering sei und dass viele Leistungen extern vergeben würden, insbesondere Ingenieurleistungen. Sie empfiehlt, sich zusammen mit der Kämmerin den Haushaltsplan und den Stellenplan sowie die Pensionsrückstellungen für das kommende Jahr anzuschauen. Besonders verweise sie auf den in den kommenden Jahren steigenden Dienstleistungsaufwand und sagt, dass die Stadt beim aktuellen Fachkräftemangen froh sein könne für jede Fachkraft die man beschäftige.

 

Herr Clever fragt, ab wann die Haushaltsplanungen und die Ermächtigungsübertragungen die zuvor genannten Luftschlösser enthalten und ob es Aufgabe des Rates sei, diese Luftschlösser zu verhindern oder Aufgabe der Verwaltung.

 

Frau Kaspar antwortet, dass dies in jeder Kommune anders sei. Eine HSK-Kommune müsse Prioritäten setzen und schon die Fachämter sollten bei der Haushaltsanmeldung Prioritäten setzen und prüfen, was möglich sei.

 

Herr Becker sagt, dass nach dem Bericht die Reinvestitionsquote bei Straßen- und Verkehrsflächen zu gering sei und fragt, welche Quote realistisch sei.

 

Frau Hasse antwortet, dass dies nicht pauschal gesagt werden könne, sondern vom Bedarf abhängig sei. Hierzu lägen jedoch keine ausreichenden Daten vor.

 

Frau Kaspar ergänzt, dass die GPA einen Gesamtbericht aller geprüften Kommunen erstelle und dieser möglicherweise konkretere Zahlen enthalte. Dieser Bericht läge voraussichtlich im Frühjahr vor.

 

Herr Cassel weist darauf hin, dass die Abschreibungsdauern bei Straßen und Kanälen in Wegberg immer sehr kurz angesetzt seien, was zu Mehrbelastungen führe. Der tatsächliche Vermögenswert läge wahrscheinlich teilweise über dem bilanziellen Wert. Ihm sei bekannt, dass dies nachträglich nicht mehr geändert werden könne und fragt, ob bei neuen Anlagegütern die längst mögliche Abschreibedauer gewählt werden könne.

 

Frau Kaspar antwortet, dass man mit dem Wissen von heute andere Abschreibungsdauern in der Eröffnungsbilanz gewählt hätte und dass man besser die längst mögliche gewählt hätte. Dies sei jedoch damals nicht bekannt gewesen.

 

Frau Kühlen antwortet, dass es bei neuen Anlagegütern nicht zulässig sei, von den bestehenden Abschreibungsdauern abzuweichen. Es wäre nur möglich, bei einer neuen Straßenart eine neue Abschreibungsdauer festzulegen. Hierzu müssten aber Erkenntnisse, z.B. aufgrund neuartiger Baustoffe, vorliegen, dass diese Straßen länger nutzbar seien. Ferner lägen die kurzen Abschreibungsdauern nur bei Kanälen vor, ansonsten wären immer mittlere Dauern gewählt worden. Im Vergleich z.B. mit Wassenberg habe man in Wegberg einen Vorteil, da Wassenberg zwar längere Abschreibungsdauern jedoch höhere Anfangswerte habe, was zu höheren jährlichen Abschreibungen führe.

 

Herr Cassel stimmt Frau Kühlen grundsätzlich zu und weist darauf hin, dass man versuchen solle, den größtmöglichen Handlungsspielraum zu wahren durch den Einsatz von langen Abschreibungsdauern und Sonderabschreibungen.

 

Frau Kaspar weist darauf hin, dass lange Abschreibungsdauern auch bedeuten, dass zum Erreichen der Lebensdauer der Anlagegüter ein höherer Unterhaltungsaufwand erforderlich sei. Dies sei ebenfalls zu beachten.

 

Herr Nelsbach fragt, wie der Jahresabschluss hinsichtlich der fehlenden Inventur beim Straßenvermögen zu betrachten sei und wie die rechtliche Bewertung sei.

 

Frau Kühlen antwortet, dass im Zuge der Arbeiten am Jahresabschluss 2020 die Kämmerei und das RPA festgestellt hätten, dass es hier zu einem starken Vermögensabbau gekommen sei, was zu der Annahme geführt habe, dass Rückstellungen gebildet werden sollten. Der darauf erstellte Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Verkehr, Abwasser wäre jedoch nicht ausreichend dokumentiert gewesen. Der Bilanzwert Straßen wäre daher aus der Erstellung des Jahresabschlusses ausgeklammert worden, da Zweifel vorlagen, dass die Werte noch stimmig seien. Daher müsse eine Neubewertung durch einen externen Gutachter vorgenommen werden, was eine nachgeholte Inventur sei.

 

Frau Kaspar ergänzt, dass der Gesetzgeber zwar ursprünglich eine Inventur alle 5 Jahre festgelegt habe, aber fast keine Kommune dies geschafft habe. Der Zeitraum wurde daraufhin auf 10 Jahre erhöht, wo Wegberg auch leicht darüber liege aber man wäre auf dem richtigen Weg.

 

Herr Nelsbach erwidert, dass die rechtliche Bewertung unterschlagen worden sei und weder im Bericht noch in der Sitzung durch die GPA darauf eingegangen worden sei. Er fragt weiter, welche rechtliche Bewandtnis das Fehlen der Inventur habe, da diejenigen, die den Jahresabschluss beschließen müssen, damit den Bürgermeister entlasten sollen.

 

Frau Kühlen antwortet, dass das Straßenvermögen zuletzt 2009 ermittelt worden wäre und daher eine Inventur 2014 hätte stattfinden sollen. Aufgrund von Problemen bei der Inventur des Kanalvermögens zu der Zeit wurde vereinbart, dass bei den Straßen keine Vollinventur stattfände, sondern jedes Jahr 20 % geprüft werden sollen. Dies habe aber nicht funktioniert und der Fehler werde nun geheilt. Die Inventur könne einen Jahresabschluss verrücken werde aber nicht die gesamte Bilanz in Frage stellen.

 

Frau Wandmacher weist darauf hin, dass die fehlende Inventur im Bericht genannt worden sei aber das Problem bekannt sei und angegangen werden soll. Frau Kaspar ergänzt, dass die GPA nicht die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt habe, sondern eine generelle. Sie glaube, dass das Fehlen der Inventur den Jahresabschluss aber nicht kaputt mache, sondern lediglich die Bestätigung einschränke.

 

Herr Becker fragt, ab wann mit einem Output des Fördermittelkatasters zu rechnen sei und ob der Beteiligungsbericht ab 2022 früher zugestellt werde.

 

Herr Stock antwortet, dass dies das Ziel sei, also ja.

 

Herr Nelsbach fragt, ob ein Grünflächenkataster Einfluss auf die Friedhofsgebühren habe.

 

Frau Hasse antwortet, dass durch ein Grünflächenkataster die Gebühren nicht teurer oder günstiger würden, jedoch sei ein Kataster die Grundlage um festzustellen, wie viel die Leistungen tatsächlich kosten.

 

Herr Cassel sagt, dass nach dem Bericht das Bauamt im Median liege, andererseits der Bericht sage, dass die Mitarbeiter überlastet seien. Wie passe das zusammen.

 

Frau Hasse antwortet, dass man hier getrennt betrachten müsse, dass die Anzahl der Fälle zwar im normalen Bereich läge, diese Fälle aber oft viel komplexer wären und deren Bearbeitung länger dauern würde. Dies könne man mit den reinen Kennzahlen jedoch nicht darstellen.

 

Herr Cassel sagt, dass in Wegberg viele Bauanträge zurückgezogen würden und fragt an den Fachbereich woran das liegt.

 

Herr Bieker antwortet, dass die Antragsteller frühzeitig darauf hingewiesen würden, wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig sei und die Gebühren dann bei einem Zurückziehen günstiger seien als bei einem Ablehnungsbescheid.

 

Herr Cassel antwortet, dass ihn dies wundere, da man ja versuchen solle, mit Bauwilligen Einigkeit zu erzielen.

 

Herr Thies weist darauf hin, dass es Bauanträge gebe die nun mal nicht genehmigungsfähig seien und dann würde darauf hingewiesen, dass es günstiger sei, diese zurückzuziehen.

 

Herr Cassel ergänzt, dass es beachtlich sei, dass im Bericht genannt sei, dass es überdurchschnittlich viele zurückgezogene Anträge gebe und geschaut werden solle, woran das liege. Bei dem Hinweis auf eine Antragsrücknahme werde bewußt auf Gebühren verzichtet. 

 

Herr Thies antwortet, dass es besonders bürgerfreundlich sei, die Antragsteller frühzeitig darauf hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12 (CDU,SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Aktiv für Wegberg, FDP, die Linke)             

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

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Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht 2021 der GPA NRW und die hierzu erfolgten Ausführungen der Verwaltung (öffentlicher Teil) nach Beratung zur Kenntnis.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet mit dieser Vorlage den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

 

 

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