01.02.2022 - 1.4 Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.4
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu Nr. 1 und 6
Sachkundiger Bürger Vogel teilt mit, dass der Antrag – Verbesserung der Radwegsituation (lfd. Nr. 7) nicht als erledigt angesehen werden kann. Es fehle insbesondere das Gesamtkonzept der Sanierungsmaßnahmen durch die Verwaltung.
Techn. Beigeordneter Thies berichtet, dass die damals vorgestellten kritischen Punkte saniert und entsprechende Förderprojekte angestoßen wurden. Seit 2019 wurden kontinuierlich die Schäden abgearbeitet und man könne dies jetzt in der Form abschließen und ein neues Konzept erstellen, eine Neubewertung vornehmen um die Situation zu verbessern.
Auch Ratsherr Bonitz ist der Auffassung, dass der Punkt noch nicht erledigt sei. Wie unter Punkt 6 der Vorlage bereits genannt, soll in der nächsten WBVL-Sitzung am 22.03.2022 noch einmal eine Darstellung der erfolgten Sanierungsmaßnahmen vorgestellt werden.
Zu Nr. 2
Ratsfrau Otten bemängelt, dass in der Aufstellung die Spalte fehlt, wann mit einer Vermarktung zu rechnen ist. Weiter erfragt sie zur lfd. Nr. 23, ob die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete vorliege oder ob eine Beteiligung des Schwalmverbandes erfolgt sei.
Techn. Beigeordneter Thies teilt bzgl. der lfd. Nr. 23 mit, dass der Schwalmverband beteiligt sei und dass alle Hinweise zu den Starkregenereignissen Berücksichtigung finden werden. Aktuell erfolge für das gesamte Kreisgebiet eine Berechnung der „Starkregengefährdung“ durch den Schwalmverband. Es sei abgestimmt, dass das Baugebiet „Barbarastraße“ vorgezogen werde.
Frau Vieth weist zum Thema Vermarktung darauf hin, dass noch unter TOP 1.11 die zentrale Bewerberstelle zur Einführung ansteht und in der nächsten Sitzung des WBVL weitere Details zur Vermarktung vorgestellt werden sollen.
Zu Nr. 3
Keine Wortmeldungen
Zu Nr. 4
Keine Wortmeldungen
Zu Nr. 5
Keine Wortmeldungen
Ergänzend zu den schriftlich vorliegenden Mitteilungen informiert der Techn. Beigeordnete den Ausschuss wie folgt mündlich:
Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln
Mit Schreiben vom 25. Januar 2022 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 05. Sitzung am 10. Dezember 2021 die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen hat. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 07. Februar 2022 bis 31. August 2022 Stellungnahmen zu der Planunterlage, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können.
Die Planunterlagen können elektronisch im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ eingesehen werden (Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1000661) oder auch unter https://url.nrw/bet_rpk heruntergeladen werden.
Gemäß §5 Abs. 1 Nr. f) der „Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse“ vom 27.Januar 2021 hat der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften über die Stellungnahme der Mühlenstadt Wegberg zu entscheiden. Es ist beabsichtigt eine entsprechende Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses am 24. Mai 2022 vorzubereiten.
Hinweis:
Die Aufstellung, Offenlage und Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans ist unabhängig vom Verfahren des Teilplans „Nichtenergetische Rohstoffe“ (siehe hierzu auch VO/0019/22).
Erschließung Baugebiet Arsbeck „Auf dem Kamp“ – 3. Bauabschnitt
Mit Schreiben vom 15.12.2021 erhielt die Firma Scheidtweiler aus Hückelhoven den Auftrag zur Durchführung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Arsbeck „Auf dem Kamp – 3. Bauabschnitt“.
Der Baubeginn erfolgt am 07.02.2022. Die geplante Bauzeit beträgt ca. 7 Monate. Die Anwohner der angrenzenden Straßen werden schriftlich über den Beginn der Arbeiten informiert.
Mündliche Mitteilung über die vorübergehende Schließung des Grenzlandringbades aufgrund einer technischen Störung
Im GrenzlandRingBad ist am Samstag, 29.01.2022 die sogenannte „Schwallwasserpumpe" ausgefallen. Es handelt sich um die zentrale Umwälzpumpe des Bades, die das Wasser der beiden Schwimmbecken und das Schwallwasser auf die Filteranlage pumpt. Bei einem Ausfall dieser Pumpe ist eine ordnungsgemäße Wasseraufbereitung nicht mehr möglich.
Bereits am Sonntag wurde die Pumpe von Mitarbeitern des GrenzlandRingBades ausgebaut. Am gestrigen Montag musste von der unverzüglich hinzugezogenen Fachfirma festgestellt werden, dass Teile der Pumpe erneuert werden müssen, bevor diese wieder in Betrieb gehen kann. Ohne eine ordnungsgemäß funktionierende Schwallwasserpumpe ist der Betrieb des GrenzlandRingBades nicht möglich, so dass das Bad am Sonntag nicht geöffnet werden konnte.
Nach Information der Fachfirma kann die Lieferung der Ersatzteile, und kann auch die Lieferung der parallel ins Auge gefassten Erneuerung der kompletten Pumpe bis zu acht Wochen dauern. Als Gründe für diese extrem langen Fristen wird die durch die Corona-Pandemie äußerst angespannte Situation bei der Lieferung von Ersatzteilen, Baugruppen und elektronischen Bauteilen angeführt.
Es werden derzeit alle Wege einer schnelleren Reparatur, Ersatzbeschaffung oder provisorischen technischen Zwischenlösung geprüft.
Leider muss jedoch das GrenzlandRingBad bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Über den aktuellen Sachstand können sich Besucher auf der Homepage des Bades unter www.hallenbad-wegberg.de informieren
