01.02.2022 - 1.3 Bürgeranfrage zum Regionalplan Köln - Teilplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Wolters hat drei Fragen zum Verfahren bei der Bezirksregierung und der Stadt:
1.) Gilt die Anhörung als Teil des Verfahrens oder muss eine neue Anhörung erfolgen?
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2.) Was ist mit der Konsenserklärung, ist diese obsolet oder muss diese widerrufen werden?
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3.) Warum wird jetzt im Rahmen der erneuten Anhörung und aufgrund der Zuständigkeitsordnung (§ 5 Abs. 1 f) der Ausschuss beteiligt? Dies hätte auch schon nach der vorherigen Zuständigkeitsordnung erfolgen müssen (§ 5 Abs. 3 b), eine Konsenserklärung ohne Beteiligung des Ausschusses hätte nicht erteilt werden dürfen.
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Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass aufgrund einer Vielzahl von Änderungen das Verfahren wieder auf „Null“ gestellt sei und wieder von vorne begonnen werde.
Es wurde die Kritik aufgenommen und die Zuständigkeitsordnung entsprechend geändert, so dass über eine solche Stellungnahme der Ausschuss zu entscheiden habe.
Ratsherr Wolters erwidert, dass dies so nicht richtig sei, schon in der alten Zuständigkeitsordnung war der Ausschuss bei Stellungnahmen bei Träger anderer Stellen zuständig.
Anmerkung:
Nach Prüfung bestätigt die Verwaltung, dass nach damals gültiger Zuständigkeitsordnung (09/2020) der Fachausschuss für die Stellungnahem der Stadt bei Planungen anderer Träger zuständig gewesen wäre.
Ratsfrau Merz-Valsamidis erfragt, ob der Konsens nun ad acta gelegt sei.
Ratsfrau Otten weist darauf hin, dass von Seiten der betroffenen Bürger/innen bei solchen Maßnahmen immer zahlreiche Nachfragen bestehen und es besonders wichtig sei, die Bürger/innen bei diesen Themen mitzunehmen und zu informieren.
Sachkundiger Bürger Vogel möchte den Antrag stellen, den Konsens zurückzunehmen.
Techn. Beigeordnete Thies entgegnet, dass eine Rücknahme nicht nötig sei, da der Konsens erneut zu erklären ist.
