01.02.2022 - 1.11 Zentrale Bewerbungsstelle für städtische Grunds...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Ausschusses wird die Einführung einer zentralen Bewerberstelle für die Vermarktung von Grundstücken begrüßt. Allerdings wird bemängelt, dass die Kosten nicht klar dargestellt sind.

 

Frau Vieth teilt mit, dass sie hierzu keine Angaben machen könne und diese zur Niederschrift zur Verfügung stelle.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Kosten für die Einführung einer zentralen Bewerberstelle belaufen sich auf 3.048,00 € plus MwSt. und 80,00 € monatliche Wartungsgebühr.

 

Ratsfrau Otten sieht dies als Teil des Gesamtkonzeptes, welches die CDU mit Antrag vom 04.08.2021 gefordert habe. Eine möglichst kurzfristige Umsetzung und zügige Vermarktung der städtischen Grundstücke sei wichtig. Für die anstehenden Baugebiete sei ein Konzept dringend erforderlich.

 

Techn. Beigeordneter Thies ergänzt, dass im anstehenden Baugebiet „Auf dem Kamp“ der Anteil der städtischen Grundstück 30 % und die SEWG 70 % beträgt. Somit wird auch ein Kostenanteil bei der SEWG liegen. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt bei der anstehenden Aufsichtsratssitzung aufzunehmen und zu entscheiden.

 

Ratsfrau Otten weist darauf hin, dass Haushaltsmittel angemeldet seien, man müsse nur kurz nachsehen. Frau Vieth entgegnet, dass konsumtive Mittel zur Verfügung stehen, eine Höhe könne sie nicht nennen. Ratsfrau von den Driesch stellt fest, da es sich nur um die Höhe der Kosten gehe, aber grundsätzlich alle für die Einrichtung einer Bewerberstelle seien, könne ja bei der Aufsichtsratssitzung die Kostenfrage geklärt werden.

 

Ausschussvorsitzender Johnen fasst den Sachverhalt zusammen und schlägt vor, da grundsätzlich Einigkeit über die Einrichtung einer zentralen Bewerberstelle bestehe, den Beschluss als Empfehlung für den Rat zu fassen. Unter der Voraussetzung, dass bis zur Ratssitzung die Verwaltung die genauen Kosten ermittelt und zur Ratssitzung vorlege.

 

Den geänderten Beschlussvorschlag stellt der Ausschussvorsitzende sodann zur Abstimmung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat dem dargestellten Verfahren und der Beauftragung eines Fachunternehmens zu zustimmen.  

 

 

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