17.05.2022 - 1.1 Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes gem. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Außerdem ist in der Sitzung die sachkundige Bürgerin Karin Bonitz, in Vertretung für Herrn Feger, anwesend und muss noch verpflichtet werden.

Die Vorsitzende bittet die beiden Ausschussmitglieder, sich zu erheben und verliest zunächst die Verpflichtungsformel. Danach werden die Verpflichtungserklärungen von Frau Bonitz sowie von dem neuen beratenden Mitglied gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz, Herrn Pfarrer Christian Puschke, am Platz unter­schrieben.

Nach der Sitzung wurden die Erklärungen eingesammelt und von der Vorsitzenden unterschrieben.

Die Verpflichtungserklärungen sind der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen