10.05.2022 - 5.1 Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krämer und die CDU-Fraktion begrüßen diesen Beschlussvorschlag.

 

Herr Day fragt nach, ob es sich um einen öffentlichen Weg handeln würde, der auch eingezäunt sei. Dies bestätigt Herr Thies.

 

Frau Merz-Valsamidis bedankt sich für diesen Beschlussvorschlag und sie und Ihre Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen das Ergebnis.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Kahrbahn“ beschließen.

 

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-53, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik Kahrbahn beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (mit der Randsignatur Konzentrationszone: Flächen für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen) künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.

 

Das Plangebiet in einer Größe von rund 3,2 ha liegt in der Gemarkung Wegberg im Eckbereich der Straße Kahrbahn und der Bahnlinie. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetztes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1317&TOLFDNR=21301&selfaction=print