24.05.2022 - 2.5 Feuerwache Übungsbauten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Datum:
- Di., 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Vorlage:
-
VO/0123/22 Feuerwache Übungsbauten
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der sachkundige Bürger Botz teilt mit, dass der Förderverein der Feuerwehr gegründet worden sei, um die Erbschaft zu erhalten.
Die Erste Beigeordnete Karneth entgegnet, dass diese Erwartung der Verwaltung nicht bekannt sei und im Rahmen der Gründungsversammlung auch nicht Thema gewesen sei.
Sachkundiger Bürger Botz bekräftigt diesen Hintergrund und wirft die Frage auf, warum der Förderverein sonst gegründet worden sei.
Frau Karneth erläutert, dass ein Förderverein eine gute Möglichkeit zum Erhalt von Spenden biete. Nahezu jeder Kindergarten oder Schule habe der einen entsprechenden Förderverein ins Leben gerufen. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vereins liege auf der Hand.
Der sachkundige Bürger van Hal spricht sich für die vollständige Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 08.02.2022 aus.
Der Techn. Beigeordnete Thies erläutert, dass die Anträge der Fraktionen heute lediglich zur Kenntnis gebracht würden, eine Beratung hierzu sei nicht vorgesehen (s. TOP 1.2.3 Anlagen 5 und 6).
Ratsherr Müller unterstützt die Anregung von Herrn van Hal und fordert ebenfalls die Aufhebung des Beschlusses in der heutigen Sitzung. Ein weiterer Zeitverlust führe nur zu steigenden Kosten.
Der Ausschussvorsitzende Johnen bestätigt, dass die Anträge heute nicht zur Beratung anständen.
Der sachkundige Bürger Cassel erkundigt sich, was mit der Feuerwehr in Bezug auf die Erbschaft besprochen worden sei. Ferner bittet er um Mitteilung, ob die Verwaltung überhaupt über die Gelder verfügen könne.
Die Erste Beigeordnete Karneth erläutert, dass die Feuerwehr keine juristische Person sei und daher auch nicht erben könne. Erben könne lediglich die Stadt Wegberg mit der Zweckbestimmung das Erbe für die Feuerwehr zu verwenden.
Es habe ein Gespräch zwischen Herrn Bürgermeister Stock, Herrn Gisbertz und ihr hierzu gegeben.
Es habe den Vorschlag gegeben, das Erbe zielgerichtet für die Errichtung des Löschteiches zu verwenden. Diesem Vorschlag habe Herr Gisbertz auch zugestimmt.
Der Förderverein der Feuerwehr sei zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Gründung. Die möglichen Überlegungen zum Erbe im Zusammenhang mit der Gründung des Fördervereins seien das eine, die Realität das andere. Der Förderverein könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht erben.
Ratsherr Bonitz teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag der FDP vom 29.03.2022 hinsichtlich der vollständigen Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 08.02.2022 unterstütze. Mit Blick auf den Antrag der CDU vom 17.03.2022, erkundigt er sich, mit wem diesbezüglich gesprochen worden sei.
Ziel solle sein heute die Grundlagen zur Realisierung des Löschteiches zu schaffen.
Ratsherr Johnen entgegnet, dass es sich sowohl beim Löschteich als auch dem Übungsturm um separate, vom Hauptgebäude völlig losgelöste Gebäude handele. Deren Realisierung ohne Einfluss auf das Hauptgebäude sei.
Ratsherr Müller teilt mit, dass auch seine Fraktion mit Feuerwehrleuten gesprochen habe. Diese hätten die Realisierung des Übungsturmes als Wunsch formuliert. Der zweite Teil des Beschlussvorschlages werde von seiner Fraktion als zu wage angesehen. Hier werde eine Perspektive gefordert.
Der Ausschussvorsitzende stellt heraus, dass der aktuelle Tagesordnungspunkt sich mit dem Löschteich befasse.
Ratsherr Bonitz wendet ein, dass dieser jedoch einen Bezug zum Antrag der FDP-Fraktion habe.
Bürgermeister Stock erläutert, dass die Stadt Wegberg am 14.04.2022 den Erbschein erhalten habe. Nach Auffassung der Verwaltung solle das Erbe weder für ein Fest oder ähnliches, noch z.B. für drei Fenster im Hauptgebäude verwendet werden. Vielmehr sei die Verwendung für ein nach außen sichtbares Projekt sinnvoll.
Daher sehe der erste Teil des heutigen Beschlussvorschlages vor, den Beschluss vom 08.02.2022 (TOP 6.5.1) teilweise aufzuheben, um den Löschteich realisieren zu können.
Hinsichtlich des zweiten Teils des Beschlussvorschlages vergebe man sich nichts. Es würden alle Möglichkeiten im Hinblick auf den Übungsturm offengehalten.
Ziel der Beratungsvorlage sei nicht das Auslösen einer umfassenden Debatte, sondern die Realisierung des Teiches gewesen. Daher sollte heute auch ein entsprechender Beschluss hierüber getroffen werden.
Ratsfrau Sanders fordert die Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Zusatz, dass eine Deckung der Kosten durch die Erbschaft gewährleistet sein müsse.
Der Bürgermeister entgegnet, dass ein solcher Vorbehalt nicht im Beschlussvorschlag stehen müsse.
Der sachkundige Bürger Cassel beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung für eine Aussprache innerhalb seiner Fraktion.
Der Ausschussvorsitzende stimmt diesem zu. Die Sitzung wird für ca. 5 Minuten unterbrochen.
Im Anschluss an die Fortsetzung der Sitzung teilt Ratsfrau Jansen mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, sofern dies dem Willen der Feuerwehr entspreche.
Bürgermeister Stock erläutert, dass er hierzu ein Gespräch mit der Wehrleitung geführt habe. Diese sei mit dem Vorgehen einverstanden und habe dies dann auch so in die Feuerwehr hinein kommuniziert. Er spricht sich gegen die Einbringung einer Bedingung in den Beschluss aus.
Der Ausschussvorsitzende ruft sodann den ungeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung auf.
Beschluss:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 08.02.2022 TOP 6.5.1 (teilweise) aufzuheben und den Übungsteich im Rahmen des Neubaus der Feuerwache zu realisieren.
|
2. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung damit, die Suche nach Fördermittel für den Übungsturm sowie Gespräche zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen fortzuführen. |
